Veröffentlicht von:

Weitere Abmahnung Frau Claudia Mayer durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

  • 1 Minuten Lesezeit

Heute erreichte uns eine weitere Abmahnung ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrage der Frau Claudia Mayer.

Wir hatten hierüber bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-frau-claudia-mayer-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder_169455.html

Auch in dieser Abmahnung wird ein Handeln in gewerblichem Umfang über einen privaten Account (ebay) vorgeworfen.

Unserem Mandanten wird im Rahmen von Verkaufsangeboten von Modellfahrzeugen über einen privaten eBay Account folgendes vorgeworfen:

- fehlendes Impressum

- fehlende Belehrung über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen

- fehlende Belehrung über eine Vertragstextspeicherung

- fehlende Informationen zum Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht

- keine Widerrufsbelehrung

- kein Musterwiderrufsformular

- kein Link zur ODR-Streitschlichtungsplattform

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 745,40 €

Gewerbliches Handeln bei Privatverkäufen?

Immer wieder werden Abmahnungen gegenüber privaten Anbietern auf der Handelsplattform eBay ausgeprochen. Vielen Anbietern ist nicht bewusst, dass Sie gegen wettbewerbsrechtliche Regeln verstoßen. In vielen Fällen werden im Wege von Haushaltsauflösungen oder zur Ausflösung langjähriger privater Sammlungen eine Vielzahl von Waren angeboten.

Die Rechtsprechung ist hier leider sehr streng. Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen BGH, Urt. v. 4.12.2008, I ZR 3/06, Ls. – Ohrclips.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E-Mail unter info@dregeriplegal.de zu.






Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema