Weitere Abmahnungen der kitzVenture GmbH über die Kanzlei Nikolai Zutz

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Mir wurden weitere Abmahnungen der kitzVenture GmbH über die Kanzlei am Güterbahnhof (Kanzlei Nikolai Zutz) zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit der kitzVenture GmbH:

Die kitzVenture GmbH lässt bereits seit einiger Zeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über die Kanzlei am Güterbahnhof (Kanzlei Nikolai Zutz) aussprechen. Ich hatte daher bereits über die Abmahntätigkeit berichtet:

Auch eine Abmahnung der kitzVenture GmbH über die Kanzlei Nikolai Zutz erhalten? Ich berate Sie.

Inzwischen wurden mir weitere Abmahnungen zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Zu den weiteren hier vorliegenden Abmahnungen:

Die weiteren hier vorliegenden Abmahnungen beziehen sich auf verschiedene Wettbewerbsverstöße: Konkret geht es um fehlerhafte Angaben bei den Daten der Anbieterkennzeichnung (falsche oder fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer) und Fehler im Zusammenhang mit den Informationen zum Datenschutz.

Zu den Forderungen in den weiteren vorliegenden Abmahnungen:

Die Abgemahnten sollen wieder eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügten vorformulierten Erklärungen sehen neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro und eine Verpflichtung zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten vor.

Meine Einschätzung:

Die mir vorliegenden Abmahnungen werfen nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

In Anbetracht der sehr weiten Fassung der mit dem Abmahnschreiben übersandten vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen und des Gesamtbildes der Abmahntätigkeit bestehen nach meiner Auffassung Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der kitzVenture GmbH über die Kanzlei am Güterbahnhof (Kanzlei Nikolai Zutz) erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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