Weitere Abmahnungen von Sasse & Partner: „The Walking Dead“

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt ab?

Bereits seit mehreren Jahren mahnen die Rechtsanwälte Sasse & Partner für die WVG Medien GmbH wegen Filesharings an der Serie „The Walking Dead“ ab. Obwohl die beliebte Survival-Horror-Serie „The Walking Dead“ zu einem großen Teil bereits im deutschen Free-TV gelaufen ist, wird offenbar nach wie vor illegales Filesharing in Bezug auf diese Serie betrieben. Jedenfalls lassen aktuelle Recherchen im Internet dieses vermuten, da in letzter Zeit wieder auffällig viele Abmahnungen wegen „The Walking Dead“ ausgesprochen worden sind.

Mit einer solchen Abmahnung werden vermeintliche urheberrechtliche Ansprüche der WVG Medien GmbH gegenüber dem Empfänger des Abmahnschreibens geltend gemacht. Es geht dabei um den Vorwurf, eine oder mehrere Serienfolgen der beliebten Fernsehserie „The Walking Dead“ zum Download für Dritte zur Verfügung gehalten (also „hochgeladen“ bzw. weiterverbreitet) zu haben oder hieran zumindest beteiligt gewesen zu sein.

2. Was fordern die Sasse und Partner Rechtsanwälte?

Der Empfänger der Abmahnung wird zunächst innerhalb einer oftmals sehr knapp bemessenen Frist aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Normalerweise fügen die Abmahner der Abmahnung eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei.

Vorsicht: Keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Weiterhin werden Abmahnkosten in Höhe von oftmals deutlich über 1000.- € eingefordert.

3. Ich habe eine Abmahnung wegen Filesharings in Bezug auf „The Walking Dead“ erhalten, was nun?

Um konkrete Handlungsempfehlungen in Ihrem Fall zum weiteren Vorgehen machen zu können, wäre zunächst eine intensive Prüfung Ihres Falls erforderlich.

Zunächst ist zu untersuchen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung von den Abmahnern nachgewiesen werden kann. Ohne einen solchen nachweisbaren Verstoß bräuchten Sie nämlich theoretisch überhaupt nicht zu reagieren, außer die unberechtigte Forderung kurz schriftlich zu bestreiten. Ob aber ein Verstoß vorliegt oder nicht, ergibt eine Prüfung im Einzelfall.

Auch wenn nach dem Ergebnis der Prüfung ein Urheberrechtsverstoß vorliegen sollte, lassen sich dennoch oft mithilfe einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die geforderten Gesamtkosten oftmals deutlich reduzieren.

Für den Fall, dass Sie Opfer einer Abmahnung geworden sind, empfehle ich stets folgendes:

  • Weder telefonisch noch schriftlich Kontakt zur Gegenseite aufnehmen.
  • Keinesfalls die zusammen mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Die gesetzten Fristen beachten.
  • Es sollte noch vor Ablauf der von den Abmahnanwälten gesetzten Frist ein spezialisierter Rechtsanwalt (Fachrichtung Urheberrecht) eingeschaltet werden.

Da ich mit meiner Kanzlei bereits seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig im Abmahnungsrecht tätig bin, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Bei Interesse können Sie mich sehr gerne (zunächst völlig unverbindlich und kostenlos) kontaktieren und mir auch gerne vorab die erhaltene Abmahnung per Fax oder per E-Mail zusenden. Im Anschluss können wir dann das weitere Vorgehen für Ihren ganz individuellen Fall besprechen. Hierzu können Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch nutzen.

Fragen sie auch gerne nach unserem günstigen Pauschalpreis für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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