Update: Abmahnung Bird & Bird wegen Monster Energy erhalten? Wir helfen Ihnen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch in den letzten Monaten bekommen wir Anfragen von Betroffenen, die von de nRechtsanwälten Bird & Bird eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung durch geschäftliche Verwendung des bekannten Monster Energy Logos erhalten haben. Seit 2016 berichten wir über die Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen der Monster Energy Company, die Sie hier nachlesen können:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-von-bear-wolf-wegen-verletzung-der-marke-monster-energy_080022.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-markenrechtliche-abmahnung-von-bird-und-bird-fuer-monster-energy-192816.html


Die Monster Energy Company weist in ihrer Abmahnung darauf hin, dass sie Inhaberin des bekannten Logos sowie der Marke „Monster Energy“ ist, welches sie in sämtlichen Waren- und Dienstleistungsklassen verwendet bzw. lizensiert (unter anderem Bekleidung). Zusätzlich verwendet die Monster Energy Company eine wettbewerbsrechtlich geschützte, unterscheidungskräftige Produktsaufmachung für ihre Verpackungen und Werbeartikel.


In der Abmahnung von Bird & Bird zeigt die Monster Energy Company zur Veranschaulichung einige Beispiele für autorisierte Produkte sowie für ihre Produktsaufmachung (Bilder der klassischen Monster Energy Dose). Des Weiteren zeigt sie einige Beispiele von gesponserten Athleten, Teams und Veranstaltungen in Verbindung mit ihrem Logo.


Was wird von den Bird & Bird Rechtsanwälten vorgeworfen?


In dem Abmahnschreiben von Bird & Bird wird dem Empfänger vorgeworfen, widerrechtlich gegen die Bildmarke sowie die Wortmarke Monster bzw. Monster Energy der Monster Energy Company zu verstoßen. Insbesondere wird Ihnen vorgeworfen, auf einem Onlineportal (meistens eBay) eine Ware anzubieten, die nicht von Monster Energy Company stammt oder von ihr lizensiert wurde. Als Anlage legen die Bird & Bird Rechtsanwälte eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.


Was fordern die Bird & Bird Rechtsanwälte


Die Bird & Bird Rechtsanwälte fordern im Namen der Monster Energy Company die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:


  • Umfangreiche Auskunftsansprüche, insbesondere Lieferanten
  • Bezugsquelle des Produktes
  • Anzahl der eingekauften und verkauften Produkte
  • Schadensersatzansprüche (Lizenzschadensersatz nach einer fiktiven Lizenzanalogie)


Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 250.000,00 € zugrunde gelegt, somit insgesamt ein Betrag in Höhe von 3.744,50 €.

Was tun im Falle einer Monster Energy - Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird für die Monster Energy Corporation betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. 

Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Kontaktieren Sie noch vor Fristablauf die Kanzlei Dr. Newerla!

Aufgrund des hohen Streitwerts ist bereits ist der I. Instanz das Prozessrisiko sehr hoch (fünfstelliger Betrag je nach Prozessverlauf).

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.


Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzhlei Dr. Newerla nutzen!

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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