Weitere Rückrufe bei Opel. Opel Abgasskandal. Opel Zwangsrückruf 2022.

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Nachdem bereits im Jahr 2020 ein erster Zwangsrückruf öffentlich bekannt wurde, sind am 17.02.2022 erneut solche Zwangsrückrufe veröffentlicht worden.

So sind neben den bereits bekannten Euro 6 Modellen Zafira (1.6 & 2.0 CDTI), Cascada (2.0 CDTI) und Insignia (2.0 CDTI) der Baujahre 2012 bis 2016, nun auch die Euro 6 Modelle Corsa 1.3 CDTI (Bj. 2014 bis 2016), Astra 1.6 CDTI (Bj. 2014 bis 2018) und Insignia 1.6 CDTI (Bj. 2015 bis 2016) von weiteren Zwangsrückrufen betroffen. Die nun veröffentlichten Rückrufe betreffen weltweit ca. 400.000 Fahrzeuge, von den allein schon im Bundesgebiet ca. 75.000 Fahrzeuge betroffen sind.

Der vom KBA angegebene Grund lautet wie schon beim ersten Zwangsrückruf: „unzulässige Abschalteinrichtung“.

Dies ist auch nicht verwunderlich, da die deutsche Umwelthilfe, z.B. beim Opel Astra 1.6 CDTI einen NOX-Faktor von 6,9 ermittelt hat. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Grenzwerte um 6,9-fache überschritten werden.

Die illegale Abschalteinrichtung soll mit einem Softwareupdate entfernt werden. Das bedeutet für Verbraucher nun folgendes:

Sollte das Softwareupdate nicht aufgespielt werden, droht die Stilllegung.

Wird das Softwareupdate aufgespielt, ist erfahrungsgemäß und ausgehend von internen Opelakten mit einer Vielzahl von negativen Folgen für das Fahrzeug zu rechnen, welche wie folgt ausfallen könnten:

  • Ein Mehrverbrauch von ca. 0.5 – 1.0 Liter Diesel
  • Leistungsverlust
  • schlechteres Ansprechverhalten
  • Ein höherer Verschleiß der Abgasnachbehandlungssysteme (z.B. deutlich schnellere Verrußung des AGR-Filters oder Ablagerungen an Motorbauteilen)
  • Infolge des höheren Verschleißes eine geringere Langlebigkeit
  • Ein erhöhtes Risiko für Motorschäden
  • Hoher Wertverlust

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Das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung stellt immer einen Sachmangel dar, verschweigt bzw. vertuscht der Hersteller dann auch das Vorliegen eines solchen Mangels, handelt es sich um eine sittenwidrige Schädigung, was ein Recht auf Schadensersatz begründet. Die durch die illegale Abschalteinrichtung entstandene sittenwidrige Schädigung liegt bereits beim Kauf vor und kann nicht nachträglich durch ein Softwareupdate beseitigt werden. Somit lassen sich Ansprüche auch nach dem Aufspielen des Softwareupdates geltend machen, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass nach mit dem Update für gewöhnlich weitere Mängel hervorgerufen werden.

Bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche ist es allerdings wichtig schnell zu handeln, denn Opel spielt wie alle Hersteller im Dieselskandal auf Zeit, in der Hoffnung die Ansprüche verjähren lassen zu können.

Dabei werden mittlerweile die Rechte von Verbrauchern durch eine Vielzahl von positiven Urteilen im Dieselskandal gestärkt, von denen viele von der Rechtsanwaltskanzlei Wawra und Gaibler erstritten worden sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Wawra und Gaibler gehört bundesweit zu den erfahrensten Kanzleien im Dieselskandal, was zehntausende Verfahren belegen, und zeichnet sich durch eine besondere Verbraucherfreundlichkeit aus.

Fazit:

Nachdem Opel sich bislang relativ erfolgreich dem Visier der Fahnder entziehen konnte, geraten nun auch die Rüsselsheimer Stück für Stück ins Fadenkreuz des KBA. Die jetzigen Zwangsrückrufe zeigen, dass auch Opel viel tiefer im Abgasskandal verwickelt ist als bislang öffentlich bekannt. Es ist davon auszugehen, dass das KBA weitere Motoren ermitteln wird, bei denen illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind und Opel folglich zum Rückruf von noch mehr Modellen verpflichten wird. Deshalb sollten Besitzer von Opelfahrzeugen, aber auch Besitzer von Fahrzeugen anderer Hersteller, prüfen lassen, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist und das weitere Geschehen stets im Blick behalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Wawra und Gaibler bietet eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung für Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet an.

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Foto(s): https://www.seew-werbeagentur.de/

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