Abgasskandal – KBA veröffentlicht Mercedes-Rückrufe

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im September 2020 weitere Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. einer unzulässigen Reduzierung des Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems veröffentlicht. 

Modelle der C-Klasse und der E-Klasse der Baujahre 2009 und 2010 werden unter dem Code 5496128 zurückgerufen. Der Rückruf-Code 5496129 betrifft einzelne Fahrzeuge des Mercedes GLK der Baujahre 2014 und 2015. Modelle des Mercedes GLC und ML der Baujahre 2015 und 2016 sind unter dem Code 5499636 von dem Rückruf betroffen und unter dem Code 5496121 werden Modelle des Mercedes GLE und GLS der Baujahre 2015 bis 2017 in die Werkstatt gerufen. 

Bei den von den Rückrufen betroffenen Fahrzeugen muss auf Anordnung des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden. 

Von den jetzt veröffentlichten Rückrufen ist jeweils nur eine geringe Stückzahl betroffen. „Für die Halter stellt sich dennoch die Frage, wie sich ein Update auf den Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors auswirkt. Zudem sind die Fahrzeuge verstärkt von einem Wertverlust betroffen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Für Daimler sind es nicht die ersten Rückrufe, die das KBA im Abgasskandal angeordnet hat. Der Autobauer führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. 

Das sehen die Gerichte aber zunehmend anders und verurteilen Daimler wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zu Schadenersatz. Zudem steigt der Druck auf Daimler, die Funktionsweise der Abschalteinrichtungen darzulegen und zu begründen, warum sie ausnahmsweise zulässig sein sollen. 

„Das dürfte Daimler zunehmend schwerer fallen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien. Die Chancen Schadenersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, sind dadurch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 



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