Opel Abgasskandal: Aktuelle Rückrufe, die Verbraucher kennen sollten

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Fahrzeughersteller wie Opel, die in den Abgasskandal verstrickt sind, haben nicht unbedingt ein großes Interesse daran, dass Rückrufe einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden. Umso wichtiger ist es für die Besitzer eines Opel Fahrzeugs aufmerksam zu bleiben, um sich zu vergewissern, wie hoch das Risiko ist, schon bald selbst mit einem Rückruf für das eigene Fahrzeug konfrontiert zu werden. Der aktuelle Rückrufcode lautet: E222115640 (22-C-013) O7A

Weltweit wird die Anzahl der davon eingeschlossenen Fahrzeuge der Marke Opel auf über 400.000 geschätzt. In Deutschland sollen laut offiziellen Angaben knapp 75.000 Fahrzeuge betroffen sein. Dazu gehören Fahrzeuge, die in den Baujahren von 2013 bis 2018 gefertigt wurden. Die Baureihen umfassen Corsa, Insignia und Astra. Motoren, an denen illegale Abschalteinrichtung zu finden sind, bestehen aus 1,3 und 1,6 l Dieselmotoren, die der Zulassungsnorm Euro 6 angehören.

Betroffen sind auch zahlreiche Van-Modelle

In diesem Rückruf sind zahlreiche Vans von Opel enthalten. Diese Fahrzeuge sind bei kinderreichen Familien ebenso wie Menschen beliebt, die zum Beispiel aufgrund einer handwerklichen Tätigkeit mehr Platz zur Lagerung im Fahrzeug benötigen. Für einen Van entscheiden sich daher sehr häufig Menschen, die nicht von heute auf morgen auf das Fahrzeug verzichten können. Exakt dieser Gefahr hat Opel die Käufer jedoch ausgesetzt, wenn ein sofortiger Rückruf angekündigt wird oder bei schweren Verstößen sogar die Stilllegung droht. Obwohl ein Rückruf nicht immer als ein Alarmzeichen gewertet wird, ist es dennoch ratsam, die folgenden Schritte sehr sorgfältig zu planen.

Ein Software-Update ist nicht zwangsläufig die einzige Option

Als Lösung für die vorhandenen Probleme bietet Opel den Eigentümern der von diesem Rückruf betroffenen Fahrzeugen zunächst ein Software-Update an. Es liegt jedoch im Ermessen der Eigentümer, ob diese Option genutzt werden soll oder das Vertrauen in den Hersteller komplett erloschen ist. An diesem Punkt ist es ratsam, über Schadensersatz nachzudenken und diesen gegebenenfalls auf dem Rechtsweg einzuklagen. Fragen Sie sich, wie Ihre Chance hierfür stehen würden, können Sie sehr gerne die kostenlose Beratung unserer Kanzlei für Verbraucherrecht nutzen.         

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