Welche Ansprüche hat man nach einem Verkehrsunfall?

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Ein Verkehrsunfall ist meist mit Ärger und Unannehmlichkeiten verbunden. Ein Geschädigter läuft häufig auch Gefahr, auf Ansprüche zu verzichten bzw. ihm zustehende Ansprüche nicht geltend zu machen. In der heutigen Zeit reagiert die Versicherung des Schädigers oft auch sehr schnell und nimmt direkt Kontakt mit dem Geschädigten auf. 

Dabei sollte ein Geschädigter nicht vergessen, dass die Versicherung des Schädigers immer ein Interesse daran hat, so wenig wie möglich zu bezahlen.

Die wichtigsten Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall sind:

Reparaturkosten im Reparaturfall oder Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden: Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges nicht um mehr als 30 % übersteigen. 

Probleme gibt es häufig bei älteren Fahrzeugen. Wenn ein technischer bzw. wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nur der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand, dies ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, verlangt werden. 

Ein Geschädigter muss sein Fahrzeug nicht reparieren lassen. Es kann auch eine fiktive Abrechnung des Schadens erfolgen.

Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung: Für die Zeit, in welcher ein Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalles nicht genutzt werden kann, kann ein Geschädigter einen Mietwagen in Anspruch nehmen. 

Ferner hat ein Geschädigter Anspruch auf Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung. Im Falle der Reparatur für die Reparaturdauer und im Totalschadensfall für die sogenannte Wiederbeschaffungsdauer. Diese ist je nach Fahrzeug unterschiedlich hoch.

Wertminderung: Der Minderwert, welcher ein Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalles erleidet, ist eine ersatzfähige Schadensposition. Insbesondere bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von fünf Jahren tritt durch einen Unfall häufig eine Wertminderung ein. Berechnet wird die Wertminderung am besten durch einen Sachverständigen.

Sachverständigenkosten: Ein Geschädigter kann einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Schadensbegutachtung beauftragen. Auch bei kleinen Schäden kann ein Sachverständiger eine Schadensschätzung vornehmen.

Abschleppkosten: Wenn ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrfähig ist, dann müssen auch die erforderlichen Abschleppkosten vom Schädiger bzw. der dahinterstehenden Versicherung ersetzt werden.

Wenn ein Geschädigter bei einem Unfall verletzt wird, gibt es viele weitere Schadenspositionen. Insbesondere sind dies:

Schmerzensgeld: Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Verdienstausfallschaden: Sofern der Geschädigte aufgrund des Unfalls einen Verdienstausfall erleidet, ist auch dieser Schaden vom Unfallgegner zu ersetzen. Zunächst einmal ist der Lohnfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber jedoch vorrangig.

Haushaltsführungsschaden: Sofern ein Geschädigter aufgrund eines Unfalls die anfallenden Arbeiten in seinem Haushalt nicht mehr ausführen kann, ist auch dies ein ersatzfähiger Schaden. Es können hier die tatsächlichen Kosten für eine Haushaltshilfe geltend gemacht werden oder es ist auch eine fiktive Berechnung möglich.

Fahrtkosten: Unfallbedingte Fahrtkosten z. B. zu Ärzten oder zur Krankengymnastik müssen ersetzt werden.

Zuzahlungskosten für die Heilbehandlung: Diese fallen beispielsweise für Krankengymnastik oder Massagen an. Auch diese müssen einem Geschädigten ersetzt werden.


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