Welche Aufgabe hat das Umgangsrecht bei bestehender Rückkehrmöglichkeit eines Pflegekindes in die Herkunftsfamilie?

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Dem Umgangsrecht der leiblichen Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind kommt eine zentrale Funktion zu, wenn eine günstige Prognose bezüglich einer Rückkehrmöglichkeit des Kindes in seine Herkunftsfamilie besteht. Der Umgang der leiblichen Eltern mit ihrem Kind soll bei bestehender Rückkehroption dem Kind und den Eltern eine normale Situation ermöglichen.


1. Dauer und Häufigkeit des Umgangs

Da sehr häufig zu beachten ist, dass der den leiblichen Eltern zugebilligte Umgang mit ihrem fremduntergebrachten Kind was Dauer und Häufigkeit der Kontakte angeht, ohnehin im Vergleich zu Umgangskontakten in Trennungs- oder Scheidungssituationen weit dahinter zurücksteht, muss der Fokus darauf gerichtet werden, bei günstiger Prognose was eine Rückkehroption des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern angeht, die Umgangskontakte nach Dauer und Häufigkeit auszuweiten. Nur so ist es möglich, bei Eltern und Kind ein Gefühl von Normalität aufkommen zu lassen.

In aller Regel wird der Umgang zunächst nur mit einem stundenweisen Kontakt beginnen, der sich dann später zu einem tageweisen Kontakt, zunächst ohne Übernachtungsmöglichkeit, später mit Übernachtung, ausweitet. Es ist natürlich auch abhängig vom Kindesalter, der konkreten Entwicklung des Kindes, seiner Fähigkeit Mechanismen auszubilden, diese für das Kind schwierige und anspruchsvolle Phase zu bewältigen. Auch der Fähigkeit des Kindes, trotz dieser für ihn belastenden Situation sich positiv weiterzuentwickeln kommt zentrale Bedeutung zu.

Eltern, die die Rückkehr ihres Kindes in ihre Familie anstreben, müssen sich jedoch darüber im klaren sein, dass die Vorbereitung der Rückkehr ihres Kindes nicht innerhalb weniger Wochen zu bewerkstelligen ist. Die Eltern benötigen in diesem Prozess sehr viel Geduld. Es kann in dieser Phase auch durchaus zu Rückschlägen kommen, wenn das Kind durch die Art der Ausgestaltung und Häufigkeit der Treffen mit seinen Eltern überfordert ist. Dies erfordert dann von den Eltern auch das Feingefühl, zum Wohle ihres Kindes eine Reduzierung der Umgangskontakte für einen vorübergehenden Zeitraum hinzunehmen, um dem Kind mehr Zeit zu verschaffen, Bindungen zu den eigenen Eltern aufzubauen.



2. Ort des Umgangs

Doch nicht nur Dauer und Häufigkeit des Umgangskontaktes spielen hierbei eine zentrale Rolle, sondern auch der Ort, an dem der Umgang ausgeübt wird. Um dem Kind Normalität und Stabilität in seiner Beziehung zu seinen Eltern zu ermöglichen, sollte bei der Auswahl des Orts, an dem der Umgang stattfindet, auf eventuelle Kindeswünsche eingegangen werden. Bei der Anbahnung von Umgangskontakten wird dies zunächst in aller Regel ein neutraler Ort sein, es kann sich aber auch um die Wohnung der Pflegeeltern handeln. Sind diese Kontakte über einen längeren Zeitraum positiv verlaufen können die Umgangskontakte auch bei den leiblichen Eltern zu Hause stattfinden, gegebenenfalls zunächst ohne Übernachtung des Kindes. Diese Kontaktmöglichkeit ist dann später auszuweiten, sodass das Kind die Möglichkeit der Übernachtung im elterlichen Zuhause hat.

Wie schnell und mit welcher Ausgestaltung diese Umgangskontakte zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern ablaufen, kann nicht schematisch beantwortet werden. Ort, Dauer und Häufigkeit der Umgangskontakte, ob mit Übernachtungsmöglichkeit oder ohne, haben sich immer an der Kindeswohldienlichkeit zu orientieren.

Foto(s): ©Adobe Stock/Syda Productions

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