Welche Folgen hat die rechtskräftige Scheidung?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Beihilfeberechtigung

Mit Rechtskraft der Entscheidung entfällt für den geschiedenen und bisher lediglich mitversicherten Ehegatten, dessen Ehegatte beihilfeberechtigt ist, die eigene Beihilfeberechtigung.

2. Gesetzliche Krankenversicherung

Der geschiedene Ehegatte, der bei dem anderen Ehegatten in der Familienversicherung mitversichert war, muss sich binnen drei Monaten ab rechtskräftiger Scheidung selbst krankenversichern.

3. Wiederheirat

Die rechtskräftige Scheidung ist die Voraussetzung, neuerlich heiraten zu können.

4. Namensänderung

Mit rechtskräftiger Scheidung kann man seinen Geburtsnamen annehmen.

5. Ende des Trennungsunterhalts

Spätestens mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt.

6. Nachehelicher Unterhalt

Sofern ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, beginnt der Anspruch mit der rechtskräftigen Scheidung.

7. Zugewinnausgleichsanspruch

Mit Ende des Jahres, in dem der Scheidungsbeschluss rechtskräftig wurde, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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