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Welche Rechte habe ich bei Flugverspätungen?

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Sommerzeit ist Reisezeit. Die Sommerzeit ist nun unwiderruflich zu Ende, doch was bleibt, ist möglicherweise die Erinnerung an eine Flugverspätung und den Ärger schon zu Beginn der Reise. Vielleicht haben Sie aber auch den Gedanken an Urlaub, um der Kälte zu entfliehen, und möchten gewappnet sein, welche Rechte Ihnen zustehen, falls es zu einer Verspätung kommen sollte.

Der Markt ist riesig und es kommt häufig zu Verspätungen und Flugausfällen. Oft ist nicht bekannt, dass erhebliche Entschädigungszahlungen gefordert werden können. Eine Flugverspätung muss nicht einfach hingenommen werden. In diesem Beitrag erkläre ich, was Sie unternehmen können.

Zunächst hat die Airline eine Betreuungs- und Informationspflicht. Diese gilt bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden und beinhaltet Mahlzeiten und Erfrischungen bzw. Gutscheine, die zum Kauf dergleichen verwendet werden können. Fordern Sie diese ein, wenn von der Fluggesellschaft keine Betreuung durchgeführt wird.

Ab einer Dauer von 3 Stunden, also längeren Verspätungen, können Beträge zwischen 250 und 600 € pro Fluggast zurückgefordert werden. Die Höhe des exakten Entschädigungsanspruchs richtet sich nach der Entfernung und ob der Flug in einem Nicht-EU-Staat landet.

Wichtig ist dabei, dass die EU-Richtlinie, die dem Entschädigungsanspruch zugrunde liegt, nur gilt, sofern der Flug in einem EU-Mitgliedsland gestartet ist oder sofern der Abflug in ein EU-Mitgliedsland stattfand und die Fluggesellschaft einen Sitz in Europa hat.

Gerne recherchiere ich für Sie, ob die Fluggesellschaft einen innereuropäischen Sitz hat und teile Ihnen die Höhe der Entschädigungssumme bei Nennung der Flugstrecke mit. Sprechen Sie mich darauf an.

Für die Berechnung der Verspätung ist die Ankunftszeit entscheidend. Hier muss dabei nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht auf den Zeitpunkt des Aufsetzens der Maschine, sog. touch-down, oder des Erreichens der Parkposition, sog. on-block, abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt des Öffnens der Tür.

Wichtig ist, dass umgehend nach der Reise ein Rechtsanwalt kontaktiert wird, der über die Anzeigepflichten bei der Fluggesellschaft und die damit verbundene Fristen aufklärt, insb. wenn noch andere Reisemängel im Raum stehen.

Es gilt die dreijährige Regelverjährung, d.h. die Ansprüche müssen innerhalb dieses Zeitraums verjährungshemmend eingeklagt werden. Wenn Sie also eine Flugverspätung in den Jahren 2013 – 2016 hatten, dann ist es noch nicht zu spät.

Handelt es sich übrigens um einen Streik, so sind die Aussichten, eine Entschädigung zu erhalten, leider schlecht, da es sich nach der Rechtsprechung um einen außergewöhnlichen, für die Airline unvermeidbaren Umstand handelt. Sind jedoch technische Defekte die Ursache, so kann die Airline sich hier nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen.

Wichtig: Zur besseren Absicherung hinsichtlich der Beweissituation in einem Prozess sollten Sie sich die Verspätung vor Ort bestätigen lassen. Da es auf die Ankunfts- und nicht auf die Abflugverspätung ankommt, ist dies zwar noch nicht ausreichend, aber ein Indiz. Außerdem ist es hilfreich, Kontaktdaten von einigen Mitreisenden zu notieren, damit diese als Zeugen genannt werden können. Die Zeit der Landung und der Zeitpunkt, in dem die Tür geöffnet wurde, sollten bewusst gemerkt oder notiert werden. Zeugen dafür sind, wie im Gerichtsprozess häufig, hilfreich.

So sind Sie auf der sicheren Seite. Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, dann freue ich mich über eine 5-Sterne-Bewertung.

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