Welche unerwünschten Steuerfolgen gibt's beim Tod eines Mitunternehmers & wie vermeidet man Durchgangserwerb?

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Was passiert beim Tod eines Mitunternehmers?

Der Tod eines Mitunternehmers erschüttert nicht nur die ganze Unternehmens-Gesellschaft, sondern wirft in der Praxis regelmäßig Probleme auf. Dabei können nach einer neueren Entscheidung des Bundesfinanzhofes etwa Steuern für die verbleibenden Gesellschafter anfallen, obwohl wirtschaftlich überhaupt kein Gewinn realisiert worden ist. Diese unerwünschte Steuerfolge lässt sich nur durch eine Gestaltung und Anpassung des Gesellschaftsvertrages abwenden.


Was lässt sich durch eine Vereinbarung regeln?

Die gesetzlichen Regelungen bei Personengesellschaften zur Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters entsprechen in den meisten Fällen nicht der Interessenlage der Beteiligten.

Dabei können die Gesellschafter von Personengesellschaften untereinander frei vereinbaren, ob und mit wem die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters fortgesetzt wird. Diese Vereinbarungen empfehlen wir Ihnen, um die Unternehmenskontinuität sicherzustellen.


Was bedeutet "Anwachsung des Unternehmensanteils" und welche Folgen hat das für die Erben?

Eine verbreitete Vereinbarung in diesem Zusammenhang ist (gerade bei Freiberuflern) die Anwachsung des Unternehmensanteils bei den übrigen Gesellschaftern. Hier treten also nicht die Erben in die Gesellschaft ein, sondern die übrigen Gesellschafter übernehmen den Anteil des Verstorbenen und die Erben werden abgefunden. 


Steuern, obwohl kein Gewinn erzielt wurde?

Wird anschließend ein Dritter für den Verstorbenen neu in die Gesellschaft aufgenommen, löst dieser Vorgang/ Durchgangserwerb einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 EStG aus

Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung an die Erben dem Eintrittspreis des neuen Gesellschafters entspricht und in diesem Moment wirtschaftlich kein Gewinn eingefahren wird. Die Auslösung dieses steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn kann gerade durch eine zweckmäßige Klausel im Gesellschaftsvertrag  vermieden werden.


Wie können die steuerrechtlichen Folgen des Durchgangserwerbs vermieden werden?

Um die steuerrechtlichen Folgen zu vermeiden, bieten wir Ihnen an:

  • Ihren Gesellschaftsvertrag auf Ihre Bedürfnisse hin zu prüfen und
  • die Aufnahme von steuervermeidbaren Klauseln zu inkludieren.

Durch die Auseinandersetzung mit dem Gesellschaftsvertrag können Steuerschäden gebannt und die Nachfolge in der Gesellschaft vorab geregelt werden, um Sie bestmöglich für den Fall der Fälle vorzubereiten.

Mein Versprechen

Bei Fragen oder bei der Umsetzung rund um das Thema „Vermeidbare Steuern beim Durchgangserwerb von Mitunternehmeranteilen“ setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung. 

Ich helfen Ihnen sehr gerne um für Ihren Fall die bestmögliche Lösung zu finden.

Ihre Neele Schröder


Neele Schröder
Rechtsanwältin

Telefon: + 49 89 547143 

E-Mail: n.schroeder@acconsis.de


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