Welchen Einfluss haben Halbgeschwister des Erblassers auf das Erbrecht des überlebenden Ehegatten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, d. h. keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Die zunehmende Zahl an Patchwork-Familien nimmt auch zunehmend Einfluss auf das Erbrecht, nicht nur auf das zwischen den Vollgeschwistern und Halbgeschwistern, sondern auch auf das der Ehegatten der Geschwister.

In welcher Höhe der überlebende Ehegatte neben Halbgeschwistern des verstorbenen Ehegatten erbt, hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt hatten.

Verstirbt der im gesetzlichen Güterstand verheiratete kinderlose Erblasser und hatte er keine Vollgeschwister, sondern nur Halbgeschwister, weil zum Beispiel seine Mutter aus einer früheren Beziehung Kinder mit in diese Beziehung gebracht hat, aus der der Erblasser hervorgegangen ist, so ist die überlebende Ehefrau Erbin zu 3/4. Die Halbgeschwister des Erblassers erben zu 1/4.

Lebten der Erblasser und der Ehegatte nicht im gesetzlichen Güterstand, so ist der überlebende Ehegatte neben den Verwandten der zweiten Ordnung des Erblassers, dies sind auch die Halbgeschwister, zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Dies ergibt sich so aus dem Gesetz, da dort die Erbquoten des überlebenden Ehegatten abhängig vom Güterstand, vorgegeben sind.

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema