Welches von mehreren Testamenten gilt?

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So mancher Erblasser errichtet mehrere Testamente. Nach seinem Tode stellt sich dann die Frage, welches der Testamente hat Gültigkeit? Sind nach dem Tode des Erblassers mehrere Testamente vorhanden, bedeutet dies nicht von vornherein automatisch, dass alle Testamente ungültig sein müssen oder nur eines Gültigkeit hat. Es kann auch mehrere gültige Testamente nebeneinander geben.

1. Datierung

§ 2258 BGB regelt für den Fall, dass es mehrere Testamente gibt, dass durch die Errichtung eines Testaments ein früheres Testament insoweit aufgehoben wird, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht.

Deshalb sollte in ein Testament immer der klarstellende Zusatz aufgenommen werden, dass mit diesem Testament alle früheren errichteten letztwilligen Verfügungen in vollem Umfang aufgehoben werden.

Widersprechen sich mehrere Testamente inhaltlich nicht, dann können durchaus alle Testamente nebeneinander Gültigkeit haben.

Deshalb lautet die dringende Empfehlung, neben dem oben klarstellenden Zusatz, auch immer das aktuelle Datum in das Testament aufzunehmen.

2. Fehlende Datierung

Hat der Erblasser seine Testamente nicht datiert oder trägt nur ein Testament ein Datum und das andere nicht, dann muss durch das Nachlassgericht ermittelt werden, in welcher Reihenfolge die Testamente errichtet wurden.

Haben Sie Fragen zur Abfassung eines Testaments, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall gemeinsam miteinander abstimmen.


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