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Wenn das Auto blitzt und blinkt – Rechtliches zur Autowäsche

  • 3 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Wer sein Auto auf dem Privatgrundstück wäscht, muss darauf achten, dass das Grundwasser nicht verunreinigt wird.
  • Kommt es dennoch zur Verschmutzung des Grundwassers, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es ist mit einem Bußgeld zu rechnen, das je nach Bundesland möglicherweise hoch ausfallen kann.
  • Damit es nicht so weit kommt, sollte das Fahrzeug nur mit klarem Wasser und ohne Verwendung von chemischen Reinigungsmitteln geputzt werden. Außerdem kann bei der örtlichen Behörde nachgefragt werden, welche Bestimmungen für die jeweilige Gemeinde gelten.
  • Ob die Autowäsche auch sonntags erlaubt ist, hängt von den Regelungen der einzelnen Bundesländer ab. In Bayern ist sie beispielsweise gestattet – in Baden-Württemberg wiederum nicht.

Autowaschen im Garten oder auf der Straße – was ist zu beachten?

Wird das Auto im eigenen Garten – also auf unbefestigtem Boden – gereinigt, muss einiges beachtet werden. Es besteht die Gefahr, dass das Abwasser in die Kanalisation oder sogar in ein nahe gelegenes öffentliches Gewässer gelangt. Eine Verschmutzung des Grundwassers ist grundsätzlich durch die Landeswassergesetze der einzelnen Bundesländer sowie durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verboten. Bei der Autoreinigung auf dem Privatgrundstück muss folglich die Wasserverunreinigung ausgeschlossen werden. Das gelingt in der Praxis jedoch nur auf versiegeltem Boden mit besonderen Ölabscheideanlagen im Abfluss. Diese sind auch bei kommerziellen Waschanlagen Pflicht, auf Privatgrundstücken jedoch kaum zu finden.

Wird das Fahrzeug auf befestigtem Boden – also auf einer öffentlichen Straße, auf Parkplätzen oder vor der Garage – gereinigt, ist ebenso darauf zu achten, dass keine chemischen Reinigungsmittel verwendet werden. Auf öffentlichen Straßen ist darüber hinaus die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten. Öffentliche Straßen sollten keineswegs durch die Autowäsche beschmutzt werden. Außerdem darf der Straßenverkehr nicht gefährdet werden.

Am besten sollte sich vor der Reinigung des eigenen Autos bei der örtlich zuständigen Behörde informiert werden, ob eine Autowäsche grundsätzlich durchführbar ist – in Wasserschutzgebieten (WSG) ist sie nämlich generell verboten.

Bei der Autowäsche kann ein Bußgeld drohen

Gelangen im Zuge der Autowäsche Schadstoffe in das Grundwasser und kommt es dadurch zu seiner Verschmutzung, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es muss folglich mit einem Bußgeld gerechnet werden, das je nach Bundesland unterschiedlich und zum Teil hoch ausfallen kann.

Es ist zu empfehlen, das Fahrzeug einzig mit klarem Wasser zu reinigen und gänzlich auf chemische Reinigungsmittel zu verzichten. Die Reinigung von Fahrzeugmotoren ist sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch auf öffentlichen Straßen grundsätzlich verboten.

Autowäsche am Sonntag – erlaubt oder nicht?

Generell regelt das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage – abgekürzt Feiertagsgesetz –, dass sonntags alle öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten verboten sind. Unter diese Art von Arbeiten fällt auch die Autowäsche. Jedoch wird das Autowaschen – egal, ob auf dem privaten Grundstück oder auf öffentlichen Straßen – in allen 16 deutschen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

So ist die Autowäsche – sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch vor der Garage – in Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und im Saarland am Sonntag verboten. Gleichzeitig bedeutet dies, dass auch alle Waschanlagen an diesem Tag geschlossen sind. 

Erlaubt ist das Autowaschen sonntags wiederum in Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Hamburg, Brandenburg und in Schleswig-Holstein. 

Auch wenn die Autowäsche am Sonntag in einigen Bundesländern gestattet ist, kann jede Gemeinde selbst entscheiden, ob diese auch an Feiertagen zulässig ist oder nicht.

(KKA)

Foto(s): ©Adobe Stock

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