Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Wenn der Strand ins Wasser fällt

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Sonne, Strand und Meer gehören zum klassischen Badeurlaub dazu. Umso ärgerlicher, wenn der Badeurlaub ausfällt. So erging es einem Ehepaar bei ihrem Urlaub auf den Malediven. Ein Urlauberpaar staunte nicht schlecht, als es endlich auf seiner Trauminsel auf den Malediven ankam. Statt des weißen Sandstrandes aus dem Prospekt fanden sie nur Steine und Geröll vor. Der gesamte Strand war durch das schlechte Wetter einfach weggespült worden. Auch das Baden war unmöglich, weil überall Geröll und scharfe Korallen herumlagen. Selbst über die Badestege kam man kaum unversehrt ins Meer. Nachdem sie die Mängel beim Reiseleiter vorgebracht hatten, zogen sie schließlich auf eine Ersatzinsel um. Doch auch dort sah der Strand nicht besser aus. Das war zu viel für die Reisenden und so traten sie die Heimreise an. Vom Reiseveranstalter forderten sie die Kosten für die vorzeitige Rückreise und eine Reisepreisminderung.

Badeurlaub auf der Insel

Das Landgericht Frankfurt (LG) sprach den Eheleuten einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises wegen des Strandes und des vorzeitigen Urlaubsendes zu. Im vorliegenden Fall bejahten die Richter eine erhebliche Beeinträchtigung des Urlaubs durch Reisemängel. Die Urlauber legten dem Gericht Fotos vor, die belegten, dass der Strand auf beiden Inseln eine regelrechte Trümmerwüste war. Der Strand auf dem Prospektfoto war nicht mehr wiederzuerkennen. Hier war an Baden nicht zu denken. Dafür musste der Reiseveranstalter geradestehen, selbst wenn er nichts dafür konnte, dass der Sandstrand weggespült worden war. Bei einem Badeurlaub auf einer kleinen Insel gehören Strand und Meer schlechthin zum Leistungsprogramm des Veranstalters, bestätigten die Richter.

(LG Frankfurt a. Main, Urteil v. 21.02.2011, Az.: 2-24 O 66/10)

(WEL)
Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: