Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt.

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Vom Wasserschaden und dem Zeitwert

Wohnimmobilien stellen oft den größten Vermögensteil dar. Deshalb werden verschiedenste Möglichkeiten genutzt, um dieses Vermögen zu schützen. Eine Möglichkeit ist die Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung soll den Schaden absichern, der dadurch entsteht, dass Gebäude, Gebäudeteile oder Einbauten beschädigt oder zerstört werden. In der Gebäudeversicherung können Schäden durch Hochwasser, Hagel und Sturm sowie durch Feuer, Blitzschlag und Überspannung versichert werden. Je mehr Risiko abgesichert werden soll, desto höher sind natürlich die Versicherungsbeiträge. Aber auch die Gebäudeversicherung in ihrer Grundform sichert zumeist die häufigsten Schäden, wie Wasserschäden, ab. Wasserschäden, meint hierbei jedoch nicht jeden Schaden durch Wasser, sondern Schäden durch Leitungswasser. 

Wann liegt ein Wasserschaden vor?

Ein Schaden entsteht dann, wenn das Leitungswasser bestimmungswidrig austritt. Dass Wasser also da austritt, wo es eigentlich gar nicht austreten soll. Beispielsweise aus einem abgerissenen Waschmaschinenschlauch. Leitungswasser meint jegliches Wasser, was sich in Zu-oder Ableitungen befindet, also Frisch- und Brauchwasser sowie die Betriebsmittel für Kühl- und Wärmeanlagen. Nicht zu Leitungswasser gehört das Wasser in Regenrinnen- und Rohren. Der Wasserschaden umfasst sowohl die direkten Schäden an Gebäuden und Einbauten sowie die indirekten Schäden wie Schimmelbildung.

Was die Gebäudeversicherung tatsächlich bezahlt.

Die Gebäudeversicherung zählt zu den sogenannten Schadensversicherungen. Im Schadensfall bedeutet das, die Versicherung zahlt den „zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag“. Zur Wiederherstellung meint hier den Zustand zum Zeitpunkt des Schadens. Es ist also keinesfalls die vollständige Wiederherstellung versichert, sondern nur der, umgangssprachliche, Zeitwert. Ist die Immobilie oder die Einbauten also schon etwas älter, fällt die Versicherungsleistung entsprechend gering aus. Zwar ist es grundsätzlich möglich, die vollständigen Widerherstellungskosten zu versichern, jedoch steigen hierbei die Versicherungsbeiträge entsprechend. 

Das Problem mit der Schadenshöhe.

Die Schadenshöhe bietet erfahrungsgemäß häufig Anlass zum Streit zwischen Versicherung und dem Geschädigten. Im Schadensfall bestimmt die Versicherung mithilfe eines Gutachters, die Schadenshöhe. Hierbei können sich erhebliche Fehler einschleichen. Die häufigsten Fehler in einem Gutachten sind, ein zu gering angesetzter Zeitwert für bestimmte Gebäude, Gebäudeteile oder Einbauten, schlichte Rechenfehler oder Kalkulationsfehler. Die Interessen des Geschädigten sind regelmäßig darauf gerichtet, eine möglichst hohe Schadenssumme zu erhalten. Nicht selten hängt die Wiederherstellung maßgeblich von der Zahlung der Versicherung ab. Kommt es hier zu Verzögerungen der Auszahlung oder langfristige Streitigkeiten, bleiben die Immobilien oft unsaniert. Es drohen erhebliche Folgeschäden.

Im Streitfall

Kommt es zum Streit mit der Versicherung über die Schadenshöhe oder verzögert die Versicherung aus nichtnachvollziehbaren Gründen die Auszahlung, ist eine rechtliche Unterstützung dringend geboten. Die Fülle an Versicherungsbedingungen und einzelnen Klauseln stellen den Laien vor eine fast unlösbare Aufgabe. Auch reagieren die Versicherungen regelmäßig schneller und wohlwollender, wenn sich der Versicherte von einem Rechtsanwalt vertreten lässt. Die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt werden zumeist von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Es fallen somit keine unüberschaubaren Kosten an.

Weitere Informationen zum Thema Gebäudeversicherung erhalten Sie auf der Kanzleihomepage.

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern zur Seite. Gerne unterstützen die Versicherungsexperten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Fall. Das Team der Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen unter telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung.


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