Wer trägt die Kosten des Umgangs mit dem Kind?

  • 1 Minuten Lesezeit

1. Wie lautet der Grundsatz?

Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die Umgangskosten zu tragen. Der Umgansgberechtigte muss also auf seine Kosten zum anderen Elternteil fahren, dort das Kind abholen und nach Beendigung der Umgangszeit dorthin auf seine Kosten auch wieder zurückbringen. Der Umgangsberechtigte hat für die Dauer des Umgangs auch die Verpflegungskosten des Kindes zu tragen.

Leben Umgangsberechtigter und Kind nicht weit voneinander enrfernt, stellt dies in aller Regel auch kein Problem dar.


2. Gibt es Ausnahmen vom Grundsatz?

Problematisch kann es dann werden, wenn Umgangsberechtigter und Kind z.B. mehrere hundert Kilometer auseinander wohnen, so dass beim umgangsberechtigten Elternteil hohe Fahrtkosten anfallen, sei es für Benzin, Zug- oder Busticket oder gar Flugreise. Eventuell addieren sich beim Umgangsberechtigten noch Übernachtungskosten hinzu, wenn der Umgangsberechtigte an einem Wochenende die Strecke zum Kind, schon wegen des Zeitaufwands, nicht 4 x absolvieren kann.

Ist in so einer Situation der Umgangsberechtigte aus finanziellen Gründen gar nicht in der Lage die Umgangskosten selbst zu tragen, kann es geboten sein, dass der umgangsgewährende Elternteil sich an den Umgangskosten zu beteiligen hat.

Da dem Umgangsrecht ein hoher verfassungsrechtlicher Rang zugebilligt wird, kann in oben geschilderten Ausnahmefällen nicht an dem Grundsatz festgehalten werden, dass der Umgansgberechtigte alleine die Umgangskosten zu tragen hat, wenn dies dazu führen würde, dass der Umgang aus Kostengründen nicht mehr ausgeübt werden könnte und somit der Kontakt zum Kind abbricht.  

Der Umgangsberechtigte darf die Umgansgkosten nicht einfach vom zu zahlenden Unterhalt für das Kind abziehen. 

Um hier eine angemessene und ausgewogene Regelung im Sinner aller Beteiligten -Mutter, Vater, Kind- zu finden, ist immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen und eine komplizierte Einkommens- und Unterhaltsberechnung durchzuführen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema