Werbung mit Marken und Logos

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Als Markenanwalt werde ich häufig gefragt, in welchem Rahmen ein Onlineshop die Marken und Logos von Markenherstellern verwenden darf. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung. Wir haben in Bezug auf die Automobilbranche bereits über die Voraussetzungen berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/nutzung-von-fremden-marken-und-logos-bekannter-autohersteller-in-der-werbung/

Nutzung fremder Marken und Logos erlaubt?

Ein Blick in das Gesetz erzeugt zunächst den Eindruck, dass die Verwendung einer fremden Marke, eines Namens oder Logos (in der Regel als sogenannte Wort-/Bildmarke geschützt) zulässig ist. Für deutsche Marken ist die Benutzung in den §§ 23, 24 MarkenG geregelt. 

Danach kann der Markeninhaber insbesondere nicht untersagen, ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. 

Diese Regelung erfasst daher insbesondere das Ersatzteil und Zubehörgeschäft. 

Werden z. B. Waren eines Markenherstellers über einen Internetshop angeboten und sollen im Rahmen der Werbung des Internetshops Marken und Logos der Markenhersteller verwendet werden, ist dies ein Fall des § 24 MarkenG. Danach gilt: Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.

Handelt es sich bei der Ware um Originalware, welche von Markeninhaber in der EU in den Verkehr gebracht wurde, ist die Verwendung der Marken und Logos in der Regel zulässig. Dies gilt auch für die Werbung.

Worauf sollte man bei der Werbung mit fremden Marken und Logos achten?

Die Nutzung fremder Marken und Logos ist häufig Gegenstand von Abmahnungen und Gerichtsverfahren.

Wir empfehlen daher, dass Unternehmer, die fremde Marken und Logos, insbesondere von bekannten Markenherstellern verwenden wollen, vor der Benutzungsaufnahme fachanwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einholen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um Dienstleistungen geht. Ist die Rechtsprechung noch sehr großzügig im Falle der Benutzung einer fremden Marke oder eines Logos in der Werbung für Originalwaren, scheitert die Verwendung einer Wort-/Bildmarke (Logo) im Rahmen der Werbung für eigene Dienstleistungen regelmäßig an den „guten Sitten“.  Die Rechtsprechung geht dabei davon aus, dass bei Dienstleistungen, z. B. Inspektionsservice für Kraftfahrzeuge, eine Verwendung des Logos (z. B. VW Logo) nicht von § 23 MarkenG gedeckt, da es hier ausreichend wäre, nur die Wortmarke zu verwenden.

Sie haben Fragen zum Markenrecht? Rufen Sie uns an! Unsere erste Einschätzung ist kostenlos. Hierzu können Sie uns gerne Ihre Frage per E-Mail senden.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht und IT-Recht.

Weitere Infos zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/markenrecht/


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