Werbung zur Fußball-EM – Was geht? Und was nicht?
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Am 14. Juni ist Anstoß! Dann findet die von der UEFA organisierte Fußball-Europameisterschaft der Männer, die "EURO 2024", statt. In 10 deutschen Großstädten werden 51 Fußballspiele ausgetragen und über 2 Millionen Fans aus aller Welt werden bei uns zu Gast sein! Unzählige Fans werden die Spiele zudem bei Public-Viewing-Events und im Fernsehen und Internet live verfolgen!
Für den europäischen Fußballverband UEFA und seine Mitglieder ist die Fußball-Europameisterschaft ein Milliarden-Business, das die UEFA mit allen rechtlichen Mitteln schützt und verteidigt.
Die Möglichkeiten für Dritte, das Sportereignis Europameisterschaft für die eigene Werbung zu nutzen, sind daher eng begrenzt und Rechtsverstöße können schnell sehr teuer werden (Abmahnung/Aufwendungsersatz, Schadensersatz, ggf. Vertragsstrafe und Gerichtsverfahren!).
Für Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gaststätte und Restaurants stellten sich damit viele Fragen, die wir gerne hier in unseren FAQ zur Fußball-Europameisterschaft 2024 beantworten!
U.a. beantworten wir dort folgende Fragen:
Grundsätzlich dürfen nur Sponsoren und Lizenznehmer der UEFA die offiziellen Logos und rechtlich geschützten Bezeichnungen wie "EURO 2024" und Bildnisse der Mannschaften und Spieler verwenden. Natürlich dürfen aber auch Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gaststätte und Restaurants, die keine offiziellen Sponsoren oder Werbepartner der UEFA sind, mit Bezug auf das Sportereignis Fußball-Europameisterschaft werben und Veranstaltungen wie Tipp-Spiele oder Public Viewing mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern durchführen! Wichtig ist aber, dass es dabei zu keiner "unangemessenen wirtschaftlichen Assoziation mit der ... UEFA" kommt. Gerne erläutern wir hier die Einzelheiten mit Ihnen!
Dürfen wir Fotos und Bilder unserer Lieblingsmannschaft und Lieblingsspieler nutzen?
Vorsicht ist auch bei der Nutzung von Fotos oder anderen Bildnissen der eigenen Lieblingsspieler und z.B. der Deutschen Mannschaft in Werbung und zur Dekoration z.B. eines Schaufensters geboten! Zum einen sind Fotografien urheberrechtlich geschützt. Zudem berührt die öffentliche Wiedergabe oder Ausstellung solcher Bilder das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Spieler und anderen Personen, die nicht hinnehmen müssen, dass Unternehmen und sonstige Dritte beliebig Werbung mit ihnen machen! Allerdings ist die Europameisterschaft ein Ereignis der Zeitgeschichte, an dem ein großes öffentliches Informationsinteresse besteht. Im Einzelfall kann daher eine Nutzung von Bildern mit Spielern und Mannschaften zulässig sein. Gerne zeigen wir Ihnen, was Sie beachten müssen!
Dürfen wir Fußball-Wetten, Tipp- und Gewinnspiele veranstalten? Was ist zu beachten?
Für Tipp-Spiele im kleinen Kreis ist keine Sportwetten-Lizenz erforderlich, wenn sie privat organisiert sind und ohne kommerzielle Absichten durchgeführt werden. Da bei der Durchführung von Tipp- und Gewinnspielen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, müssen allerdings die Vorschriften der DSGVO genau beachtet werden. Auch hierzu beraten wir Sie gerne!
Die von der UEFA herausgegebenen Spielpläne und Grafiken dürfen i.d.R. nicht in der eigenen Werbung oder zur Dekoration von Schaufenstern oder als Aushang in öffentlich zugänglichen Geschäften oder Gaststätten, verwendet werden. Diese könne urheberrechtlich geschützt sein, und tragen die offiziellen Marken und Logos der UEFA. Was Sie stattdessen tun können, besprechen wir gerne mit Ihnen!
Nach den Public-Viewing-Guidelines der UEFA ist für nicht-kommerzielles Public-Viewing mit bis zu maximal 300 Teilnehmern und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen keine Genehmigung der UEFA erforderlich. Allerdings kann wegen der Musikübertragung und der Übertragung der Kommentare eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft GEMA erforderlich sein.
Zudem ist die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen besonders geschützt, sodass für die Veranstaltung von Public Viewing im Freien während dieser Zeiten i.d.R. eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich ist. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer entsprechende Genehmigung – sprechen Sie dazu gerne direkt mit Rechtsanwalt Malte Brix, unserem Fachmann für öffentliches Verwaltungsrecht und Genehmigungsverfahren: brix@vy-anwalt.de.
Verstöße gegen Markenrechte werden von der UEFA und anderen Rechteinhabern konsequent verfolgt. Auch die GEMA beobachtet und überwacht schon jetzt den Markt und geht konsequent gegen illegale Nutzungen vor.
Unternehmen, die ein Schutzrecht verletzen oder eine wettbewerbsrechtliche Irreführung begehen, erhalten in der Regel zunächst eine kostenpflichtige Abmahnung mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer empfindlichen Vertragsstrafe (in der Regel mehrere tausend Euro) abzugeben. Zudem werden meist Aufwendungsersatz und möglicherweise auch Schadensersatz gefordert.
Jetzt ist zügiges, aber überlegtes Handeln erforderlich!
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben! Ausserhalb der Spielzeiten sind wir gerne für Sie da!
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