Werden Überstunden grundsätzlich bezahlt?

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Überstunden sind eine immer wieder aufkommende Problematik im Arbeitsrecht. Viele Arbeitnehmer leisten solche, ohne dass ein Ausgleich durch den Arbeitgeber erfolgt.

Arbeitgeber regeln in ihren Arbeitsverträgen regelmäßig, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Wegen solcher Klauseln schrecken viele Arbeitnehmer davor zurück, diese geltend zu machen. Die Betroffenen wissen aber oft nicht, dass solche Klauseln nicht zulässig sind und dass die mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden auf ein bestimmtes Maß beschränkt werden müssen (max. 25 % der Regelarbeitszeit BAG 07.12.2005 – 5 AZR 535/04), um der Angemessenheitskontrolle Stand zu halten. Eine pauschale Abgeltung der Überstunden führt dazu, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich für jede Stunde, die er über die vereinbarte Arbeitszeit ableistet, zusätzliche Vergütung verlangen darf. Deswegen sollten Sie die Klausel Ihres Arbeitsvertrages unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, um festzustellen, was Ihnen tatsächlich zusteht.

Problematisch wird das Einfordern der Überstunden erst dann, wenn es zum Prozess kommt. Hier ist der Arbeitnehmer grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig, da er die Mehrarbeit vergütet haben möchte. Das Gericht verlangt hier eine detaillierte Darstellung der Überstunden, soweit der Arbeitgeber diese bestreitet. Der Arbeitnehmer muss genau beschreiben können, was er an welchem Tag warum und wie lange gemacht hat. Gelingt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Überstunden, muss der Arbeitgeber diese substantiiert bestreiten, d. h. erklären, warum der Arbeitnehmer diese nicht geleistet hat bzw. warum diese nicht notwendig waren. Geduldete Überstunden gelten als vom Arbeitgeber angeordnet. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn ein Auftrag, den der Arbeitnehmer auszuführen hat, ohne die Leistung der Überstunden nicht vollendet werden könnte (Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 24.04.2018, Az.: 3 Sa 255/17). Ein gutes Ergebnis einer solchen Verhandlung ist ein Vergleich, in dem sich beide Seiten auf eine Summe einigen, die bezahlt wird, da der Vortrag ansonsten für beide Parteien mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden wäre.

In der Praxis empfiehlt es sich für den Arbeitnehmer deswegen, mit dem Arbeitgeber eine klare Regelung bzgl. der zu leistenden Überstunden zu treffen und sich diese regelmäßig abzeichnen zu lassen. Dies ist in vielen Branchen eher unüblich und wird deswegen vernachlässigt, da der Arbeitnehmer nicht negativ bei seinem Vorgesetzten auffallen möchte. Dennoch lohnt es sich, zumindest eigene Aufzeichnungen zu führen, aus denen die geleistete Mehrarbeit hervorgeht, um im Streitfall mit dem Arbeitgeber darüber verhandeln zu können.

Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und zeigen Ihnen Wege auf, Ihre Überstundenforderung richtig geltend zu machen.


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