WeSaveYourCopyRights | Abmahnung wegen "Ash vs. Evil Dead" | Crystalis fordern 850,00 €

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Sie haben eine Abmahnung von WeSaveYourCopyRights wegen der Serie „Ash vs. Evil Dead“ erhalten und sollen 850,00 Euro bezahlen? Lesen Sie hier weiter, was zu tun ist.

Was wird mir vorgeworfen?

Die Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyRights wirft im Namen des Auftraggebers Crystalis Entertainment UG den Abgemahnten vor, sie hätten eine Folge der Serie „Ash vs. Evil Dead“ in einer Internettauschbörse mit einem Dateiarchiv illegal zugänglich gemacht und damit anderen Nutzern der Tauschbörse zum Upload angeboten („getauscht“).

Bei der Serie handelt es sich um eine Serienfortsetzung der Horrorfilmreihe „Tanz der Teufel“ (Original: "The Evil Dead") mit Bruce Campbell. Die Serie spielt zeitlich dreißig Jahre nach den Ereignissen aus dem Originalfilm. Ash lässt unter dem Einfluss von Drogen erneut das Böse frei und nun droht eine dämonische Plage die ganze Menschheit zu zerstören. Nur Ash ist in der Lage, diese Bedrohung zu stoppen.

Das Anbieten dieser öffentlich geschützten Datei ist illegal. Daher fordert der Rechteinhaber eine strafgesicherte Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von 850,00 Euro.

Hafte ich für immer für eine solche Abmahnung von We Save Your Copyrights?

Nein. Der Abgemahnte haftet nur dann, wenn er selbst die Serienfolgen angeboten hat. Daneben kommt eine – gemilderte – Störerhaftung in Betracht, wenn der Abgemahnte für den Täter verantwortlich ist. Eine solche Störerhaftung kann aber auch entfallen – nämlich dann, wenn den Anschlussinhaber keine Verantwortung für den Täter trifft, wie z. B. bei volljährigen Kindern und minderjährigen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Auch kann die Haftung entfallen, wenn andere wie z. B. der Partner, Gäste oder Mitbewohner die Serienfolge von „Ash vs. Evil Dead“ während ihrer Anwesenheit in der Wohnung, z. B. über ihren Laptop, angeboten haben: Das Herunterladen kann bereits viel früher geschehen sein.

Vorsicht mit der modifizierten Unterlassungserklärung!

Sie sehen, dass die Haftung im Einzelfall genau geprüft werden kann und auch muss, bevor man blindlings eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung (die sehr gefährlich und rechtlich erhebliche Konsequenzen hat) abgibt, von der man oft im Internet liest. Denn anders als gedacht geht es selbstverständlich vorrangig um das Unterlassen des Verteilens der Serie „Ash vs. Evil Dead“, nicht um die 850,00 Euro, die schlicht als Kollateralschaden bezeichnet werden können.

Handeln Sie auf jeden Fall – was ich für Sie tun kann

Jeder Fall ist anders. Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer WeSaveYourCopyRights-Abmahnung wegen der Serie „Ash vs. Evil Dead“ haftbar sind, weil andere wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besuch etc. über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-wesaveyourcopyrights/ nutzen. Ich habe Hunderte Abmahnungen von WeSaveYourCopyRights bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Momentum“.


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