Wettbewerbsrecht: Abmahnung Ralf B. / ITB Rechtsanwaltsgesellschaft

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Erneut wurde uns eine Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft vorgelegt. Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft ist vorliegend die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften. Die Abmahnung wird im Auftrag des Herrn Ralf B., welcher im Internet unter dem eBay-Account „b....-trading“ u. a. Lebensmittel vertreibt, ausgesprochen. Die ITB Rechtsanwälte sind uns bisher insbesondere als Anwälte für Mitglieder des sogenannten Händlerbundes aufgefallen. Die ITB Rechtsanwälte scheinen nunmehr auch Abmahnungen auszusprechen.

Gegenstand der Abmahnung ist der gewerbliche Vertrieb von Produkten auf der Handelsplattform eBay.de, ohne dass der Anbieter den erforderlichen Informationspflichten nachkommt.

Im vorliegenden Fall sind dies:

  • 246 C Nr. 2 EGBGB – Speicherung des Vertragstextes
  • Art 246 a § 1 Nr. 8 EGBGB – Informationen in Bezug auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes
  • 312d Abs. 1 BGB iVm Art. 246 a § 1 Abs.2 und Abs. 3, §4 Abs. 1 EGBGB – Belehrung über ein Widerrufsrecht
  • Pflichtangaben nach § 5 TMG

Die ITB Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass der Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten ein Verstoß gegen § 3a UWG darstelle. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 € gefordert.

Bei Abmahnung: Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir kennen die Gegner und ihr Vorgehen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. Fehlende Pflichtangaben, AGB und Impressum sollten individuell Ihrem Onlineshop angepasst werden.
  • Wichtig: Vermeiden Sie Verstöße gegen die Unterlassungserklärung! So stellt sich das Vorhandensein eines rechtsverletzenden, aber bereits gelöschten Angebotes im „Google-Cache“ als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Fachanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. Ihr Ansprechpartner im Bereich des Wettbewerbsrechts.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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