Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Lydia Teiz durch die RAe Reinhart Kober Großkinsky

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Lydia Teiz durch die Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky wegen Verstoßes auf dem Onlinemarktportal eBay vom 30.10.2017

In der uns zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße gerügt:

  • Fehlende Grundpreisangabe
  • Unterschiedliche Widerrufsfristen

Nach der Preisangabenverordnung müssen Händler bei Produkten, die nach Fläche, Länge, Volumen oder Gewicht angegeben werden, den Grundpreis je Mengeneinheit angeben. Zudem trifft jeden Onlinehändler die Pflicht den Verbraucher über das Bestehen eines Widerrufsrechtes in ordnungsgemäßer Form, d. h. eindeutig über die Widerrufsfrist zu belehren.

In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Unterlassungserklärung sollte Sie in dieser Form nicht unterzeichnen, da für den Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe verankert wurde.

Zusätzlich werden Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 € in Höhe von 571,44€ gefordert.

Die Abmahnung sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz überprüft werden!

Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, raten wir dazu eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben und die Angelegenheit zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens außergerichtlich zur Erledigung zu bringen.

Für Händler ist es spätestens nach Erhalt einer solchen Abmahnung wichtig Ihre Shops rechtsicher zu gestalten.

Gerne stehen wir als Fachanwälte für den gewerblichen Rechtschutz beratend und für eine Erstellung rechtsicherer Rechtstexte zur Verfügung.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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