Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Deutscher Konsumentenbund wegen Verstoßes gegen die PAngV

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Deutschen Konsumentenbunds e.V. vor. Der Abmahnung liegt ein Verstoß auf der Internethandelsplattform eBay gegen die Angaben zum Grundpreis gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) zugrunde.

㤠2 PAngV Grundpreis

(1) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.

(2) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise unverpackte Waren, die in deren Anwesenheit oder auf deren Veranlassung abgemessen werden (lose Ware), nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat lediglich den Grundpreis gemäß Absatz 3 anzugeben.

(3) Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.

(4) Bei Haushaltswaschmitteln kann als Mengeneinheit für den Grundpreis eine übliche Anwendung verwendet werden. Dies gilt auch für Wasch- und Reinigungsmittel, sofern sie einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zusätzlich zur Gesamtfüllmenge angegeben ist.“

Der betroffene eBay-Händler wurde in dem 3 Seiten umfassenden Abmahnschreiben dazu aufgefordert, eine beigefügte vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung in einer kurzen Frist (7 Tage) abzugeben und für die Abmahnung entstandene Kosten in Höhe von 258,94 € (inkl. 7 % USt.) innerhalb der gesetzten Frist von 7 Tagen zu bezahlen.

Mein Rat bei Erhalt einer solchen Abmahnung lautet:

  • Lassen Sie ggf. überprüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt.
  • Die Frist, die Ihnen zur Abgabe der Erklärung gegeben wurde, sollte unbedingt ernst genommen werden. Verstreicht die Frist, so kann es zu einem Eilverfahren kommen, in welchem die Ansprüche durchgesetzt werden könnten.
  • Nicht aus der Angst heraus die im Schreiben anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und an die abmahnende Kanzlei zurücksenden. Denn mit einer Unterlassungserklärung sind bei zukünftigen Verstößen (auch im eigenen Onlineshop, bei Amazon u.a.) Vertragsstrafen zu bezahlen; vor Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung sollte die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung geprüft werden.
  • Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung, die abgemahnten Verstöße bei den betroffenen Artikeln auf eBay etc. unbedingt und komplett beseitigen.
  • Zukünftige Verstöße (auch im eigenen Onlineshop, bei Amazon.de etc.) können Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro verursachen, bei mehrfachen Verstößen könnten bereits mehr als 10.000 EUR als Vertragsstrafe im Raum stehen.

Um eine solche modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren und sich vor zukünftigen Abmahnungen oder gar vor Vertragsstrafen zu schützen, sollten Sie kompetenten Rechtsrat heranziehen.

Gern kann ich für Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch die von Ihnen erhaltene Abmahnung auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen und mit Ihnen die weitere empfohlene Vorgehens- und Handlungsweise besprechen.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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