Wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die Dema Vertriebs-GmbH

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Wir haben Kenntnis von Abmahnungen der Firma Dema Vertriebs-GmbH erlangt. Abgemahnt werden angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Betroffen von der Abmahnung Verkäufer auf ebay.

Es sollen angebliche Verstöße wie die folgenden vorliegen:

  • ungenügende Anbieterkennzeichnung, falsches Impressum
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • angeblich unlautere Angaben zu den Kosten der Rücksendung
  • unwirksame Gerichtsstandsvereinbarung und unwirksame Rechtswahl
  • fehlende Angabe der Höhe der Versandkosten

Angesetzt wird ein Streitwert in Höhe von 33.000,00 Euro.

Wir können nur davor warnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen dürfte. Vielmehr sollte man - wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte - eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist dabei so formuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Ferner sollte sie nur so eng wie möglich, aber so weit wie nötig formuliert sein. Die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung ist eine Gradwanderung zwischen einer Formulierung, die verhindert, dass Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden können, gleichzeitig aber spätere Wiederholungsverstöße so unwahrscheinlich wie möglich sind.

Ferner sollte überprüft werden, ob der angesetzte Streitwert angemessen ist. Dies hängt letztlich vom Einzelfall ab.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Betroffenen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland. Gerne helfen wir Ihnen auch weiter. Wir bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung unter 0221-78952980 an. Die außergerichtliche Verteidigung gegen die Abmahnung übernehmen wir zudem zu fairen Festpreisen in Höhe von 239,00 Euro inkl. Mwst.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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