Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen des angeblich gewerblichen Verkaufs bei eBay

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Zuletzt sind in unserer Kanzlei etliche Abmahnungen zur Bearbeitung vorgelegt worden, in denen es um den Vorwurf des gewerblichen Handelns bei eBay unter Vorspiegelung eines Privatverkaufs geht. 

Üblicherweise geht es in diesen Fällen darum, dass ein Unternehmer eine Person, die auf eBay Waren anbietet und hierbei als privater Verkäufer auftritt, abmahnt, da die Verkaufstätigkeit einen gewerblichen Umfang nahelegt. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in solchen Fällen häufig auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht – eine Einführung

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.

Hauptsächlich geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft zu beenden. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein solcher Anspruch ist zum Beispiel der auf Erstattung der angefallenen (Rechts-)verfolgungskosten. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Außerdem bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch – Hauptproblem einer Abmahnung

Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. 

Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Richtige Reaktion nach einer Abmahnung

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. 

Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  • In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: Geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung
  • Gerne berate ich Sie darüber, was Sie nun tun können.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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