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Wette verloren: Tippfreudiger Fan erhält trotz aberkanntem Tor keinen Schadensersatz

  • 2 Minuten Lesezeit
Boris Christof Böhm anwalt.de-Redaktion
  • Nach einem Schiedsrichterfehler klagte ein Wettspieler auf Schadensersatz.
  • Ein Nürnberger Spieler hatte gegen Schalke ein Tor geschossen, aber es zählte nicht.
  • Um seine Klage zu gewinnen, hätte laut Gericht Betrug im Spiel sein müssen.

Ein Mann hatte darauf gewettet, dass im Bundesligaspiel des 1. FC Nürnberg gegen Schalke 04 am 12. April 2019 mindestens ein Tor in der ersten Halbzeit fällt. Doch der Schiedsrichter erkannte einen Treffer in der 43. Spielminute zu Unrecht nicht an. Das zeigte der Videobeweis. Der Tippfreund klagte daraufhin gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL) auf Schadensersatz beim Amtsgericht Nürnberg.

Was verlangte der Kläger konkret?

Dem Tippspieler ging es um 190,97 Euro, die er gewonnen hätte. Zur Begründung gab er an, der DFB-Schiedsrichter Robert Kampka habe eine unerlaubte Handlung begangen.

Was trug sich auf dem Spielfeld zu?

Der Nürnberger Hanno Behrens stürmte auf das Schalker Tor. Haarscharf an Torwart Alexander Nübel vorbei befördert er den Ball ins Netz. Aus Kampkas Sicht zu gefährlich: für ihn ein Stürmerfoul, tatsächlich aber ein reguläres Tor. Doch der Treffer fand keine Anerkennung.

Der Video-Assistent hatte abweichend vom Schiedsrichter geurteilt: kein Stürmerfoul. Der Videobeweis fand jedoch gemäß DFL-Reglement keine Berücksichtigung, da der Ball beim Pfiff des Referees noch nicht die Torlinie überschritten hatte.

Wie begründete das Gericht seine Entscheidung?

Das Nürnberger Amtsgericht sah keine Anspruchsgrundlagen. Zwischen Kläger und der Deutschen Fußball Liga (DFL) sei kein Vertrag zustande gekommen. Es lag nur ein Wettspiel eines Sponsoringpartners der DFL vor, an dem der Kläger teilgenommen hatte.

Auch ein deliktischer Anspruch schied laut Gericht aus. Ein solcher Anspruch könne nur dann entstehen, wenn ein Betrugsdelikt vorliegen würde. Dafür fehlte es jedoch am notwendigen Vorsatz.

Der Referee habe nur eine fahrlässige Fehlentscheidung gefällt. Ein Schiedsrichter müsse wie ein „echter“ Richter unabhängig entscheiden können. Eine Haftung könne ihn deshalb nur bei Begehung einer Straftat treffen.

Jeder Wettteilnehmer muss eigenverantwortlich das bestehende Risiko abwägen

Gerade der ungewisse Spielverlauf, zu dem stets die Möglichkeit einer Fehlentscheidung durch den Schiedsrichter gehöre, mache eine Sportwette spannend und auf diese Weise attraktiv. Jeder Teilnehmer an einer solchen Wette müsse, nach Ansicht des Gerichts, das Risiko eines Wettgeschäfts abwägen und trage für seine Entscheidung selbst die Verantwortung.

(BCB)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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