WGF AG: Anleihegläubigern droht Verjährung der Ansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur

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Für Anleihegläubiger der Immobiliengesellschaft WGF AG droht zum Jahresende die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche gegen den sogenannten Mittelverwendungskontrolleur. „Nach unserer Rechtsauffassung hat der Mittelverwendungskontrolleur die ihm obliegenden Pflichten aus dem mit der WGF AG geschlossenen Service-Vertrag nicht erfüllt. Daher stehen den Anleihegläubigern Schadensersatzansprüche gegen ihn zu“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Entsprechende Klagen für interessierte Anleihegläubiger bereite die Kanzlei aktuell bereits vor.

„Hätte der Mittelverwendungskontrolleur seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, wäre es unter anderem bei den Anleihen A0LDUL und WGFH05 nicht zur völligen Fehlallokation von Immobilien im Portfolio der WGF AG gekommen“, sagt Nieding.

Gerne hätte man sich außergerichtlich geeinigt, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht weiter. „Der Mittelverwendungskontrolleur wurde von uns mit den Ansprüchen konfrontiert, wies jedoch jegliche Verantwortung von sich“, so Nieding und weiter: „In dem Fall bleibt lediglich der Klageweg und der ist nur noch bis Ende des Jahres offen.“

Betroffene Anleger können sich unter meiner Mailadresse über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.


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