WGF Insolvenz – Interessengemeinschaft will Anlegerrechte im Insolvenzverfahren sichern

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Die Insolvenzanmeldung der WGF AG lässt die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussscheine mit vielen Fragen zurück. Vor allem beschäftigt die Anleger, ob, wann und in welcher Höhe sie ihr angelegtes Geld wieder zurückbekommen können und warum die WGF AG, die soeben erst Insolvenz anmeldete, jetzt ihre eigene Insolvenz verwalten darf.

Interessengemeinschaft will Gläubigerausschuss installiere

Für die Anleger kommt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Anmeldung der Forderungen an erster Stelle, denn nur dann werden diese in das Verfahren einbezogen. Hierbei können Anleger anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Anleger der WGF Anleihen und Genussscheine erwägen, einer Interessengemeinschaft beizutreten, die sich das Ziel gesetzt hat, das Insolvenzverfahren besser kontrollieren zu lassen. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete eine Interessengemeinschaft, um auf der anstehenden Gläubigerversammlung einen Gläubigerausschuss installieren zu können.

Ein Gläubigerausschuss ist laut Insolvenzordnung berufen, die Abwicklung der Insolvenz im Interesse der Gläubiger (bzw. Anleger) zu überwachen und zu kontrollieren (§ 69 der Insolvenzordnung). Damit einem entsprechenden Vorhaben Erfolg beschieden ist, sollten möglichst viele Anleger gemeinsam und konzentriert vorgehen, was das Ziel der Interessengemeinschaft ist. Es haben sich bereits über 200 Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussscheine an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen gewandt.

Weitere Haftungsgegner überprüfen

In einem zweiten Schritt kann neben dem Vorgehen im Insolvenzverfahren im Einzelfall überprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegenüber (solventen) Schuldnern bestehen. Da in den Fällen, welche der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegen, die Anleger ihre WGF Anleihen oder WGF Genussscheine vielfach bei Banken wie der comdirekt bank, der DAB Bank sowie Raiffeisenbanken, Volksbanken oder Sparkassen erwarben, empfiehlt es sich, die Anlageberatung zu überprüfen. Wenn bei der Anlageberatung Fehler passierten - was in der Praxis häufig geschieht - bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger, welche angesichts des Insolvenzverfahrens eine Alternative darstellen können. Daneben kommen noch weitere mögliche Haftungsgegner in Betracht, wie zum Beispiel Mitglieder des Aufsichtsrats, die sich in der Vergangenheit positiv über die WGF Finanzprodukte geäußert haben.

Weitere Informationen zur Interessengemeinschaft und zum Thema WGF AG befinden sich in der Rubrik "Aktuelle Fälle" auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter www.dr-stoll-kollegen.de

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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