PROKON Insolvenz – Interessengemeinschaft für Anleger

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Kaum ist das Insolvenzverfahren im Fall PROKON eröffnet, müssen sich die betroffenen Anleger mit dem weiteren Ablauf des Verfahrens befassen. Derzeit bewegen die Genussschein-Inhaber vor allem verschiedene wichtige Fragen – z. B. wie viel Geld sie tatsächlich zurückerhalten werden. Dies wird sich erst im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens klären lassen. Was jedoch bereits feststeht, ist das die PROKON-Anleger nun an einem Insolvenzverfahren teilnehmen müssen, um ihr Geld zurückzuerhalten.

Doch was bedeutet es konkret, an einem Insolvenzverfahren teilzunehmen. In erster Linie bedeutet die Teilnahme an einem Insolvenzverfahren, dass die betroffenen Anleger zu Insolvenzgläubigern werden. Als Gläubiger müssen sie sich unter anderem darum kümmern, dass sie ihre Forderungen in das Insolvenzverfahren einbringen und an dem weiteren Verfahren teilnehmen. Ein wichtiger Schritt ist beispielsweise die Forderungsanmeldung, die bis zum 15.09.2014 erledigt sein sollte. Kurz gesagt: Das PROKON-Insolvenzverfahren hat erst begonnen. Die Anleger sollten sich mit wichtigen Terminen (z. B. die Gläubigerversammlung am 22.07.2014) und Fristen (z. B. die Forderungsanmeldung) auseinandersetzen und sich hierum kümmern.

PROKON-Anleger können Interessengemeinschaft beitreten

Doch gerade dies dürfte für zahlreiche PROKON-Anleger etwas vollkommen Neues sein. Wenn sich PROKON-Genussschein-Inhaber im anstehenden Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anleger können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die Anwälte, die für die PROKON-Schutzgemeinschaft der Kanzlei tätig sind, können sowohl insolvenzrechtliche als auch kapitalmarktrechtliche Fachkenntnisse bieten. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Dort werden in einem Fragen-und-Antworten-Katalog auch verschiedene Einzelfragen rund um den Fall PROKON beantwortet.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht



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