Lloyd Flottenfonds XI MS Barbados: Insolvenzverfahren eröffnet – Interessengemeinschaft für Anleger

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Beteiligungen an Schiffsfonds wurden den Anlegern oft als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Zahlreiche Anleger mussten bereits erfahren, dass die Realität häufig genau umgekehrt aussieht. Dazu zählen auch die Anleger des Lloyd Flottenfonds XI (LF 88). Statt Renditen müssen sie mit Verlusten rechnen. Das gilt umso mehr, da die Gesellschaft des Fondsschiffs MS Barbados insolvent ist und das Amtsgericht Bremen am 5. Oktober 2017 das Insolvenzverfahren über die MS Barbados Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG regulär eröffnet hat (Az.: 501 IN 2/17).

Die MS Barbados ist eines von zwei Containerschiffen, in die der Lloyd Flottenfonds XI investiert hat. Nach der Insolvenz müsste nun alleine die MS Bonaire die notwendigen Erträge erwirtschaften, um die Fondsgesellschaft über Wasser zu halten. „Angesichts der immer noch schwierigen Lage der Containerschifffahrt und der Geschichte des Lloyd Flottenfonds XI erscheint das jedoch unrealistisch“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.

Denn der Lloyd Flottenfonds XI war nur in den Anfangsjahren eine gewinnversprechende Geldanlage. Das lag daran, dass die beiden Fondsschiffe zunächst fest verchartert waren und so auch den Folgen der Finanzkrise 2008 zunächst trotzen konnten. Doch als die Charterverträge nach fünf Jahren ausgelaufen waren, bekam die Fondsgesellschaft die veränderte Situation zu spüren. Aufgrund der gesunkenen Nachfrage bei gleichzeitig bestehenden Überkapazitäten konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden. Beide Fondsschiffe gerieten in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Für die MS Bonaire wurde ein Restrukturierungskonzept aufgelegt, für die MS Barbados noch nicht einmal mehr das. Die Bank war zu keiner weiteren Finanzierung bereit, sodass Anfang 2017 der Insolvenzantrag folgte und das Insolvenzverfahren jetzt eröffnet wurde.

„Spätestens jetzt sollte den Anlegern der Ernst der Lage bewusst sein. Hohe finanzielle Verluste werden immer wahrscheinlicher, wenn keine entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet werden“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck, der eine Interessengemeinschaft gegründet hat und bereits zahlreiche Anleger des Lloyd Flottenfonds XI vertritt. „Durch die Interessengemeinschaft können wir die Forderungen der Anleger bündeln und ihnen mehr Durchschlagskraft verleihen und so auch die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erhöhen. Anleger können sich der Interessengemeinschaft immer noch anschließen“, erklärt Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Schadensersatzansprüche können u. a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. „Die Risiken reichen von den langen Laufzeiten über mögliche Wechselkursverluste bis hin zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder dem Totalverlust. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur völlig unzureichend erläutert und die Beteiligung an Schiffsfonds trotz ihres spekulativen Charakters sogar als sichere Altersvorsorge dargestellt. Aufgrund einer solchen Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck. Viel Zeit bleibt dazu allerdings nicht mehr. Denn mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft.

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