WhatsApp Anlagebetrug im Namen von „quinvex Capital“? - Tausende EUR gerettet
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Stuttgart, Mai 2025 – Immer mehr Verbraucher berichten von betrügerischen WhatsApp-Gruppen, die zu angeblich lukrativen Investitionen verleiten. Der neueste Verdachtsfall: Die Gruppe „Deutsche Börsentrend-Analyse & Trading-Strategien“, die über die App quinvex Capital operiert.
Ein Leser unseres Rechtstipps meldete sich nun direkt bei der Kanzlei ESER LAW – mit einer überraschenden Nachricht:
„Ich hatte glücklicherweise nur einen kleinen Betrag investiert – verglichen mit den Kapitalzuflüssen in Höhe von teils 100.000 Euro. Dank Ihres Artikels habe ich mein Geld anstandslos zurückerhalten. Ich bin Ihnen sehr dankbar, denn die Aktion ‚Wundergeldvermehrung‘ läuft noch bis Juli.“
Ein Weckruf – und ein Hoffnungsschimmer.
Tatsächlich zeigt sich in vielen aktuellen Fällen: Wer frühzeitig einen Fachanwalt für Bankrecht einschaltet, kann oft zumindest Teile des eingesetzten Kapitals retten.
Vertrieb von Kapitalanlagen über WhatsApp-Gruppen nach deutschem Aufsichtsrecht unzulässig!
Rechtsanwalt Eser betont, dass der Vertrieb von Kapitalanlagen über WhatsApp-Gruppen gegen zentrale Vorgaben des deutschen Aufsichtsrechts verstößt. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf die Vermittlung oder der Verkauf von Finanzinstrumenten einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Plattformen wie WhatsApp sind weder regulierte Vertriebswege noch erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen an Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.
„Der Vertrieb über WhatsApp umgeht bewusst die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmechanismen. Weder gibt es einen genehmigten Verkaufsprospekt noch eine Geeignetheitsprüfung oder Beratungspflichten, wie sie Finanzdienstleister erbringen müssen.
Das ist nicht nur ein regulatorischer Verstoß – es ist ein klarer Indikator für den Verdacht auf einen illegalen Finanzvertrieb und strukturierten Anlagebetrug“, warnt Eser.
Das typische Muster dieser Betrugsmaschen:
Professionell wirkende WhatsApp-Gruppen mit angeblichem Börsen-Insiderwissen
Versprechen von spektakulären Renditen („50 % in 10 Tagen“)
Pseudoplattformen mit nicht überprüfbaren Kursentwicklungen
Keine Regulierung, kein Impressum, keine Ansprechpartner
Plötzliche Gebührenforderungen bei angeblicher Auszahlung
Was Betroffene tun sollten:
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 21 Jahren Erfahrung, empfiehlt zügiges Handeln. Denn: Je früher reagiert wird, desto besser sind die Chancen auf Rückholung der Gelder. Die Kanzlei ESER LAW bietet unter anderem:
Kostenfreie juristische Ersteinschätzung
Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen
Kooperation mit Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden im In- und Ausland
Beweissicherung und rechtliche Einordnung der Kommunikation
Vertretung in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain)
Fazit:
Die Rückmeldung eines Lesers zeigt, dass rechtzeitige Aufklärung und juristische Prävention Wirkung zeigen können. Wer Opfer eines WhatsApp-Investmentbetrugs geworden ist oder aktuell Zweifel hegt, sollte nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen.
Kontakt hier:
ESER LAW
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Web: www.eser-law.de
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