Wichtige Infos für Verbraucher zu verpflichtenden Nährwertangaben bei Wein

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Verbraucher haben künftig die Möglichkeit, die Nährwertangaben auf Wein einzusehen.

In der Vorweihnachtszeit und an den Festtagen gönnt sich der ein oder andere Verbraucher gerne mal ein Gläschen Wein. Künftig erhält der Verbraucher zu diesem Gläschen auch deutlich mehr Informationen. Denn sämtliche Weinetiketten müssen ab 8. Dezember 2023 detaillierte Nährwertangaben zu Allergenen und Zusatzstoffen beinhalten. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für Weinflaschen, Preislisten, Prospekte und auch Onlineshops. Was bedeutet das für Verbraucher?

Das EU-Recht behandelt alle Arten von Wein wie Lebensmittel. Dazu gehören neben Weinen auch Schaumweine wie etwa Prosecco und Champagner. Konkret bedeutet das, dass die Produkte mit Inhaltsstoffen und Nährwerten ausgewiesen werden. Erzeuger haben die Möglichkeit, diese Angaben entweder direkt auf das Etikett zu drucken oder die Produkte mit einem QR-Code zu versehen. Scannt der Verbraucher diesen Code, gelangt er zu den Nährwerten.

Wichtig für Verbraucher: Dem Hersteller ist es an dieser Stelle verboten, Nutzerdaten (sogenannte Cookies) zu erheben oder den Verbraucher auf Werbung und Onlineshops zu führen. Der Nährwert an sich, also Kilokalorien sowie Kilojoule und Allergene müssen pflichtgemäß direkt auf dem Etikett stehen. Übrige Nährwerte sind:

  • Fett und gesättigte Fettsäuren
  • Zucker und Kohlenhydrate (zum Beispiel unter Angabe des Restzuckergehalts)
  • Eiweiß
  • Salz

Hierbei spielen hauptsächlich der Zuckergehalt und damit die Kohlenhydrate des Weins eine Rolle. Die übrigen Nährwerte sind in Weinen in so geringer Menge enthalten, dass sie bei der Angabe wohl kaum eine Rolle spielen.

Weinhersteller haben außerdem die Pflicht, alle Zutaten anzugeben, die sie zur Herstellung des Weines benötigen. Das ist dann notwendig, wenn der Wein eventuell Rückstände enthält. Diese Angabe ist für Allergiker womöglich von Bedeutung, daher werden diese Angaben fett gedruckt hervorgehoben. Unklar ist jedoch noch, ob die neue Regelung zu den Nähwertangaben noch den Jahrgang 2023 betreffen, oder erst die Weine, die ab 2024 gelesen werden.


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Stichworte: Zivilrecht, Kaufrecht, Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Lebensmittelrecht, Wein, Etikettierungspflicht

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