Wichtige Infos zum Abofallen-Gesetz für Verbraucher
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Es passiert schnell, dass ein Verbraucher vergisst, seinen Abo-Vertrag zu kündigen. Und schon beginnt dieses Abo für eine neue Laufzeit und der Verbraucher ist wieder monatelang an den Vertrag geknebelt. Davor schützt ein Gesetz seit eineinhalb Jahren die Kunden. Demnach ist es nach der Mindestlaufzeit möglich, das Abo jeden Monat zu kündigen. Doch wie sieht es damit in der Praxis aus?
Verträge mit ungültigen AGB einfach kündigen
Hat ein Verbraucher beim Vertragsabschuss AGB zugestimmt, die gegen das Gesetz verstoßen? Dann sind diese ungültig. Das bedeutet konkret: Hat ein Kunde seinen Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt und die AGB sehen weitere zwölf Monate Vertragslaufzeit vor? Dann ist dennoch eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. So will es das Verbraucherrecht. Wichtig sind auf Internetseiten auch Kündigungsbuttons, um eine Beendigung der Vertragslaufzeit für den Verbraucher so einfach wie möglich zu gestalten.
Positive Bewertung des Gesetzes gegen Abofallen durch Bundesregierung
An sich bewertete die Bundesregierung das Gesetz gegen Abofallen positiv, weil es wichtige Verbesserungen für Verbraucher mit sich brachte, so das Ministerium für Verbraucherschutz. Allerdings bestehe aber in einigen Bereichen weiterer Regelungsbedarf. Wichtig sind:
- Allgemein schriftliche Bestätigung für telefonisch abgeschlossene Verträge.
- Begrenzung der Mindestlaufzeit von Abo-Verträgen auf ein Jahr anstatt zwei.
- Schutz der Verbraucher vor unseriösen Haustürgeschäften.
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Stichworte: Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Abofallen-Gesetz, Zivilrecht, Vertragsrecht, AGB, Kaufrecht
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