Widerruf Darlehensvertrag: Verwirrende Aufklärung über Verzugszinsen und Vorfälligkeitsentschädigung machen es möglich.

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1. Einführung

In einer Zeit, in der wirtschaftliche Verhältnisse sich schnell ändern können, stellen langfristige Darlehensverträge, wie Autokredite oder Verbraucherdarlehen, oft eine erhebliche Belastung dar. Eine wesentliche Erleichterung könnte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09. September 2021 bieten, das unter bestimmten Umständen einen Widerruf dieser Verträge ermöglicht.

Das Urteil betraf primär die VW-Bank, die BMW-Bank und die Skoda-Bank, gilt jedoch gleichermaßen für alle Darlehensverträge.

Die relevanten Klauseln, welche der EuGH als unwirksam erachtet, sowie Rechtsfolgen etc. sollen nachfolgend besprochen werden.


2. Die Rechtsprechung des EuGH

Das Urteil des EuGH vom 09. September 2021 hat weitreichende Konsequenzen für Darlehensverträge, die seit 2017 abgeschlossen wurden. 

Der Gerichtshof stellte klar, dass gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. l der Richtlinie 2008/48 in einem Kreditvertrag der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Verzugszinssatz als konkreter Prozentsatz anzugeben ist. Zudem muss der Mechanismus zur Anpassung des Verzugszinssatzes detailliert beschrieben werden.

a. Beanstandete Klauseln

Der EuGH kritisierte insbesondere folgende Klausel:

Nach einer Vertragskündigung werden wir Ihnen den gesetzlichen Verzugszinssatz in Rechnung stellen. Der jährliche Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

In den „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite“ steht vorgegeben:

Der jährliche Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt.

Zur Vorfälligkeitsentschädigung enthielt der Vertrag folgende Klausel:

Für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden kann die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Den Schaden wird die Bank nach den vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere ein verändertes Zinsniveau, die ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme, den entgangenen Gewinn, den Verwaltungsaufwand sowie die ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.

b. Rechtswirkung für den Darlehensvertrag

Die konkrete Formulierung und die unzureichende Transparenz dieser Klauseln können dazu führen, dass der Darlehensvertrag als widerrufbar angesehen wird.


3. Betroffene Verträge

Von dieser Rechtsprechung sind insbesondere Autofinanzierungsverträge betroffen, die von Banken wie der BMW-Bank, VW-Bank oder Skoda-Bank angeboten werden.

Allerdings gelten die vom EuGH vorgegebenen und monierten Grundsätze für alle Verbraucher-darlehenverträge.


4. Optionen und Vorgehen des Darlehensnehmers

Darlehensnehmer, deren Verträge solche Klauseln enthalten, haben nun die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. 

Dies kann zur Rückabwicklung des Vertrages führen, wobei bereits gezahlte Raten zurückerstattet werden müssen. 

Darlehensnehmer sollten sich jedoch rechtlich beraten lassen, um die genauen Rechtsfolgen und das beste Vorgehen für ihre spezifische Situation zu ermitteln.


5. Fazit

Das EuGH-Urteil vom 09. September 2021 bietet Verbrauchern neue Möglichkeiten, sich von belastenden Darlehensverträgen, insbesondere Kfz-Finanzierungsverträgen, zu lösen. 

Wenn Sie die vorgenannte Klausel in Ihrem Darlehensvertrag haben, ist ein Widerruf von Kfz-Finanzierungsvertrag und Autokaufvertrag möglich (über das sog. verbundene Geschäft nach § 358 BGB).

Die Prüfung des Darlehens- und Finanzierungsvertrag durch einen fachkundigen Rechtsanwalt kann wirtschaftlich lukrativ sein.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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