Widerruf Immobilienkredit: Ausschlussfrist 21.06.2016

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Endspurt beim Widerruf von alten Darlehen: In rund drei Wochen endet die letzte Möglichkeit, Altverträge noch widerrufen zu können. Viele ältere Verträge – insbesondere solche, die vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden –, sind aufgrund von Fehlern immer noch widerrufbar. Dies zeigte sich auch bei der Überprüfung sehr vieler Widerrufsbelehrungen durch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Mehrzahlt der bei Banken, Sparkassen oder sonstigen Darlehensgebern abgeschlossenen Kreditverträge enthält keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen. Hat die Bank nicht das beim Vertragsabschluss gültige gesetzliche Muster übernommen, dann können alle Passagen der Widerrufsbelehrung rechtlich überprüft werden. In der Praxis genügen viele Widerrufsbelehrungen wegen nicht eindeutiger Fußnoten oder Erklärungen zum Fristbeginn nicht den rechtlichen Anforderungen. Beispiele hierfür sind etwa die Fußnote „Nicht für Fernabsatzverträge“ oder die Erläuterung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Schon diese sehr kurze Zusammenfassung lässt erahnen, dass viele Widerrufsbelehrungen angreifbar sind. Banken, Sparkassen und auch Versicherungen tendieren jedoch dazu tendieren, Widerrufe von Kunden als unbegründet, widerrechtlich oder auch rechtsmissbräuchlich darzustellen. Diese Argumente sind rechtlich aber meistens nicht haltbar. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnten bereits für zahlreiche Kreditnehmer Lösungen finden – außergerichtlich oder auch vor Gericht.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der näher rückenden Ausschlussfrist am 21.06.2016 sollten Kreditnehmer sich dringend um den Widerrufs ihres Vertrags kümmern.

Mehr Informationen rund um den Widerruf von Darlehen befinden sich auf unserer Spezialseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.  


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