Widerruf Kfz–Finanzierung: Urteil gegen Volkswagen Bank lässt Rückabwicklung zu

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Der sogenannte „Widerrufsjoker“ ermöglicht allen Verbrauchern, die ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug finanziert oder geleast haben, den Kauf- und Finanzierungsvertrag rückgängig zu machen.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen: 2 O 45/17, nicht rechtskräftig) gegen die Volkswagen Bank GmbH bestätigt erstmals ein Gericht, dass ein Autokäufer den Autokredit noch nach Jahren widerrufen kann. Das Gericht stellt fest, dass der Darlehensvertrag der Volkswagen Bank fehlerhaft und daher widerrufbar ist.

Der Verbraucher muss nach erfolgreichem Widerruf des Vertrags keine Zahlungen mehr leisten. Im Gegenzug kann er das Fahrzeug an die Volkswagen Bank herausgeben. Allerdings ist er jedenfalls nach Ansicht des Landgerichts zum Wertersatz verpflichtet, wogegen der Kläger aber Berufung einlegen wird. Verbraucherschützer erwarten in Kürze weitere Urteile zu kreditfinanzierten Pkw-Käufen.

Welche Autobesitzer können vom Widerrufsjoker profitieren?

Die Möglichkeit des Widerrufs besteht für alle privaten Kunden (Verbraucher), die den Kauf und die Finanzierung des Kfz gemeinsam beim Autohändler ab dem 10.06.2010 abgeschlossen haben. Es spielt keine Rolle, um welchen Pkw es sich handelt. Der Widerrufsjoker gilt auch für Benziner. Sogar bei bereits abgelaufenen und beendeten Verträgen oder bei einem Verkauf des Fahrzeugs kann der Darlehensvertrag noch widerrufen werden. Gerade für die Besitzer eines sogenannten „Schummeldiesels“ eröffnen sich auf diese Weise ungeahnte Möglichkeiten, dem wenig kundenfreundlichen Verhalten der Autokonzerne entgegen zu treten.

Welche Vorteile bringt der Widerruf? 

Bei der Rückabwicklung können Pkw-Besitzer das gebrauchte Fahrzeug zurückgeben und erhalten dann die Anzahlung und alle gezahlten Tilgungsraten zurück. Lediglich die Zinszahlungen, die aufgrund der niedrigen Kreditzinsen nur einen kleinen Betrag ausmachen, erhalten diese nach Widerruf nicht zurück. Alle Verbraucher, die die Verträge nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, schulden unseres Erachtens insbesondere keine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs. Mithilfe des Online-Rechners auf unserer Homepage können auch Sie berechnen, wie hoch Ihre finanziellen Vorteile ausfallen, wenn Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen.

Was können betroffene Darlehensnehmer jetzt tun?

Pkw-Besitzer, deren Kauf-, Leasing- und Finanzierungsverträge später als 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, haben die Möglichkeit, die Kreditverträge auf mögliche Fehler kostenfrei durch unsere Kanzlei überprüfen zu lassen. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage.


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