Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung - fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei der National-Bank

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Das momentan wohl beherrschende Thema des deutschen Bankenrechts: Widerruf von Darlehensverträgen ohne Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung.

Viele Immobilienfinanzierer wollen von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren und lassen daher ihre Darlehensverträge auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüfen. Dies kann ihnen eine Umschuldung ohne teure Entschädigungszahlung ermöglichen. Auch Kreditverträge der National-Bank sind betroffen.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden informiert.

Das Problem: Kündigung des Darlehensvertrages mit der National-Bank nur mit Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn ein Darlehensnehmer bislang einen mit der National-Bank geschlossen Darlehensvertrag vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen wollte, so war dies in der Regel mit der Zahlung einer teuren, vertraglich vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. Diese Entschädigungszahlung sollte der National-Bank entgangene Zinsgewinne ausgleichen.

Eine Umschuldung konnte so, trotz aktuell historisch niedriger Zinsen, zu einer teuren Angelegenheit werden.

Die Lösung: Widerruf des Darlehensvertrages bei der National-Bank ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Wer seinen laufenden Darlehensvertrag bei der National-Bank jedoch widerruft, kann sich ohne Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung von der unlukrativen Finanzierung lösen. Der Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Die Parteien werden behandelt, als hätte sie den Vertrag nie geschlossen, so dass der Vorfälligkeitsentschädigung jegliche vertragliche Grundlage entzogen wird.

Wann kann ein Darlehensvertrag bei der National-Bank ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden?

Ein mit der National-Bank geschlossener Darlehensvertrag kann widerrufen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Der Darlehensvertrag mit der National-Bank wird als Verbraucher geschlossen.
  2. Der Darlehensvertrag mit der National-Bank wurde nach dem 01. November 2002 geschlossen.
  3. Die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag der National-Bank ist fehlerhaft.

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden empfiehlt Kunden der National-Bank:

Ob die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag der National-Bank fehlerhaft ist, lässt sich leider nicht pauschal feststellen. Vielmehr ist stets eine Überprüfung des Einzelfalles erforderlich.

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden prüfen kostenlos, ob Ihr Darlehensvertrag der National-Bank fehlerhaft ist. Senden Sie uns zu diesem Zweck den vollständigen Darlehensvertrag, sowie den ausgefüllten Mandantenfragebogen vor. Diesen Fragebogen, ebenso wie weitere Informationen zum Thema „Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung“, finden Sie auf unserer Website.


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