Widerruf von KFZ-Fernabsatzverträgen ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung

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Unzufriedene Käufer von KFZ, die ihr Fahrzeug auf dem Wege des Fernabsatzgeschäftes  erwerben, haben  unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu widerrufen und den Kaufpreis ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung vom Verkäufer gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzufordern.

Diese Möglichkeit eröffnen zwei einschlägige Entscheidungen das OLG Oldenburg vom  12.03.2020 (14  U 284/19) sowie des OLG Celle vom 03.06.2020 (7 U 1903/19). Gegendstand dieser Entscheidungen war der Erwerb von Autos über Internetportale wie „mobile.de“, auf denen KfZ-Händler ihre Angebote präsentiert  hatten und in denen der Kaufvertrag  ausschließlich auf dem Wege des Gebrauches von Fernkommunikationsmitteln (Internet, Telefon, Post, Fax)  abgeschlossen wurde.  Derartige PKW-Kaufverträge sind gemäß den erwähnten Urteilen  als widerrufsbelehrungspflichtige Fern-absatzgeschäfte i. S. v.  § 312 c Abs. 1  BGB zu qualifizieren, wobei es ohne Bedeutung ist, ob nach Abschluss des Kaufvertrages bei der Übergabe des Fahrzeuges ein persönlicher Kontakt mit dem Verkäufer zustande kommt. Wird im Rahmen des Kaufvertrages – wie in aller Regel - nicht die erforderliche Widerrufsbelehrung erteilt, hat dies zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wird und der Widerruf noch bis  zum Eintritt des Erlöschens des Widerrufsrechtes nach §§ 356 Abs. 2 Nr. 1 a , 356 Abs. 3 S. 2 BGB  (1 Jahr und 14 Tage nach Übergabe des Fahrzeugs) erfolgen kann.

Der besondere Reiz dieser Widerrufsoption liegt darin, dass ein mit der Rückforderung des Kaufpreises  gegenzurechnender Nutzungsersatzanspruch des Verkäufers   gemäß § 357  Abs. 7 Nr.  2 BGB nicht besteht,  weil die erforderliche Unterrichtung des Käufers über sein Widerrufsrecht nicht stattgefunden hat.

Der Widerruf kommt insbesondere für die Erwerber von E-Autos in Betracht, bei denen zwischen der vom Verkäufer angegebenen Mindestreichweite und der tatsächlichen Reichweite eine erhebliche Diskrepanz besteht.

Die geschilderte Widerrufsmöglichkeit ist entsprechend auch gegeben, wenn der Fahrzeugkauf kreditfinanziert worden ist unter der Voraussetzung, dass ein Fernabsatzgeschäft vorliegt.

Meine Kanzlei bietet im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine Einschätzung der Möglichkeit zum Widerruf von PKW-Kaufverträgen. Für eine Prüfung wird der betroffene Kreditvertrag benötigt. Unterlagen können per E-Mail (ra-dr-kroells@email.de), Fax (040-880 981 55) oder Post zur Prüfung eingereicht werden.

Homepage: www.dr-kroells-anwaltskanzlei-hh.de


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