Widerruf zahlreicher Autofinanzierungen möglich – wehren Sie sich gegen den Wertverlust Ihres Autos!

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Das LG Stuttgart (Urt. v. 21.08.2018, 25 O 73/18, nicht rechtskräftig) zeigt einen weiteren Fehler in Widerrufsinformationen von Darlehensverträgen auf, die zur Finanzierung von Autokäufen abgeschlossen wurden.

Konkret monierte das Landgericht in einem Fall gegen die Mercedes Bank AG, dass dort widersprüchlich in der Belehrung zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs einerseits die Verpflichtung zur Zahlung der vertraglichen Sollzinsen vorgesehen ist (wie auch das Muster dies vorgibt), diese im nächsten Satz dann aber mit € 0,00 angegeben werden.

Diese widersprüchliche Belehrung sei falsch und daher könne nach LG Stuttgart a. a. O. der Vertrag auch jetzt noch widerrufen werden. Damit kann sich der Verbraucher bei Abschluss eines verbundenen Vertrags (regelmäßig bei Vermittlung des Darlehensvertrags über den Verkäufer des Autos) auch von seinem Fahrzeug trennen und den Wertverlust reduzieren.

Ob Wertverlust in einer solchen Situation, in der über die Widerrufsfolgen falsch belehrt wird, überhaupt geschuldet ist, dürfte zudem mindestens zweifelhaft sein, dazu auch aktuell LG Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018.

Dieser Fehler in der Belehrung ist zudem nicht nur in Verträgen der Mercedes Bank AG, sondern auch in Verträgen der BMW Bank und anderer Banken anzutreffen.

Um Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, veranstaltet Berlinghoff Rechtsanwälte mehrere Themengespräche, so am

  • 25.09.2018 um 17 Uhr in Bad Nauheim in den Kanzleiräumen und
  • 28.09.2018 um 18 Uhr in Oberursel, Parkhotel am Taunus.

Die Veranstaltungen sind kostenlos. Um Anmeldung zwecks Planung wird gebeten unter den angegebenen Kontaktdaten. Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


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