Widerrufsbelehrung prüfen lassen – Widerrufsjoker nutzen – letzte Chance zum 20.06.2016

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Nur noch bis zum 20.06.2016 kann ein Darlehensvertrag widerrufen werden. Ab dem 21.06.2016 ist für die Darlehensverträge, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, kein Widerruf mehr möglich. „Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie ist schuld. Der Verbraucher verschenkt möglicherweise bares Geld, wenn er die Möglichkeit verstreichen lässt!“ meint Rechtsanwalt Schem. Darlehensnehmer sollten hierzu sicherheitshalber den Widerruf bis zum 20.06.2016 bei der Bank mit Eingangsnachweis platziert haben.

Wirklich 80 % der Darlehensverträge fehlerhaft?

Der Widerruf eines Darlehens ist dann möglich, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer von Anlegeranwälten vielzitierten Untersuchung festgestellt, dass rund 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilien-Darlehensverträgen fehlerhaft seien. Kaum erwähnt bleibt hier, dass einige der Fehler auf Rechtsansichten der Verbraucherzentrale beruhen, welche von einigen Gerichten jedoch nicht geteilt werden.

Beispiel: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung

Ein klassischer und bereits vom BGH anerkannter Fehler ist der Satz „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Oft unerwähnt bleibt hier, dass genau dieser Satz auch im Muster für die Widerrufsbelehrung für mehrere Jahre enthalten war. Wenn die Bank oder Sparkasse aber das Muster verwendet, sind die Erfolgsaussichten bereits praktisch gleich null. Entscheidend ist hier also, ob es Abweichungen vom Muster gab und ob diese auch genügend Erfolgschancen bieten, da je nach Gericht eine unterschiedliche Bewertung dieser Abweichungen vorgenommen wird. Für einen Darlehensnehmer ist dies kaum zu überblicken.

Beispiel: ING-DiBa

Die ING-DiBa hat zahlreiche verschiedene Belehrungen in der Zeit zwischen 2002 und 2010 verwendet. In fast allen Fällen wurde eine sognannte „Ich/Wir“-Formulierung verwendet, welche zwar einerseits eine Abweichung vom Muster darstellt, jedoch vor Gericht als alleinige Abweichung nur in wenigen Fällen zum Erfolg führt, da viele Gerichte auch eine sogenannte inhaltliche Bearbeitung fordern. Entscheidend ist die weitere Formulierung der Belehrung. Vielfach hat die ING-DiBa eine weitere Veränderung auch vorgenommen, zum Beispiel mit der Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG“. Ob in Ihrem Darlehensvertrag der ING-DiBa Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf bestehen, prüft Herr Rechtsanwalt Schem gerne.

Beispiel: Sparkassen: „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ und „Finanzierte Geschäfte“

Sparkassen haben in aller Regel das Muster nicht 1:1 übernommen. Hier sind einige Abweichungen zu finden, die von Gerichten unterschiedlich bewertet werden. So wird insbesondere die Formulierung „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen² (...) widerrufen“ mit dem Zusatz in der Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ innerhalb der Oberlandesgerichte unterschiedlich gesehen – höchstrichterlich wurde darüber noch nicht entschieden. In vielen Fällen kann daher geraten werden, vorsorglich einen Widerruf zu erklären, mit der gerichtlichen Durchsetzung aber noch etwas zuzuwarten.

Haben Sie einen Vertrag mit der Sparkasse geschlossen und sind unter der Überschrift „Finanzierte Geschäfte“ folgende Ausführungen enthalten, können Sie von einem Widerruf möglicherweise profitieren, da auch ein solcher Widerruf bereits vor Gericht erfolgreich war. „Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstückes oder grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind oder wenn wir über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen machen, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projektes Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer begünstigen.“

Finanzielle Chancen

Die finanziellen Vorteile durch einen erfolgreichen Darlehenswiderruf sind zum Teil immens und können leicht im fünfstelligen Bereich und in Einzelfällen auch über 100.000 € liegen.

Tipp: Auch wenn Ihr Darlehensvertrag gar nicht mehr läuft, weil Sie vorzeitig aus dem Vertrag ausgestiegen sind, kann ein Fehler in der Widerrufsbelehrung bares Geld bedeuten, da eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei erfolgreichem Widerruf zurückverlangt werden kann. Wenn ihr Vertrag noch läuft, geht der Vorteil dahingehend, dass Sie aufgrund des niedrigen Zinsniveaus oftmals erheblich verbesserte Konditionen bekommen können und für die Restlaufzeit so einiges an Zinsen sparen. Weitere Aspekte, wie Nutzungsentschädigungen für gezahlte Zins- und Tilgungsleistungen und rückwirkende Erstattung der Zinsdifferenz zwischen vereinbartem und marktüblichen Zinssatz, sind zusätzliche Streitpunkte, die wir für Sie gelten machen können.

Ihr kompetenter Berater – mit schneller Prüfung

Eine eingehende Prüfung nicht nur der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und deren realistischen Erfolgseinschätzung, sondern auch der Wirtschaftlichkeit ist letztlich angezeigt, was Herr Rechtsanwalt Schem von der Kanzlei PSS Rechtsanwälte kurzfristig für Sie vornehmen kann. Die Kanzlei ist darauf eingestellt, innerhalb von maximal zwei Werktagen eine Widerrufsbelehrung zu prüfen. Die Anwälte die Kanzlei PSS Rechtsanwälte haben bereits eine dreistellige Zahl von Widerrufsbelehrungen geprüft und zahlreiche Vergleiche geschlossen sowie Gerichtsverfahren geführt – sie können aus ihrer Erfahrung heraus daher nicht nur beurteilen, ob ein Widerruf möglich ist, sondern ob er auch Sinn macht. Nehmen Sie daher gerne kurzfristig noch Kontakt mit uns auf.



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