Widerrufsbelehrungen der Commerzbank fehlerhaft

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Zahlreiche Widerrufsbelehrungen der Commerzbank fehlerhaft

Kreditnehmer der Commerzbank wurden zahlreich und über einen langjährigen Zeitraum hinweg, unzulässig und damit fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen belehrt. Das bietet betroffenen Kunden jedoch die Möglichkeit, ihren vor Jahren abgeschlossenen Kreditvertrag noch heute zu widerrufen. Weicht ein Kreditinstitut nämlich von der seit 2002 geltenden Musterwiderrufsbelehrung ab und belehrt seine Kunden mithin nicht korrekt, fängt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen erst gar nicht zu laufen an. Kreditnehmer der Commerzbank haben also noch heute die Chance ihren Altkredit ganz unkompliziert zu widerrufen!

Der „Widerrufsjoker” verhilft Ihnen zu einer günstigen Umschuldung

Die Option, seinen Verbraucherdarlehensvertrag auch nach Jahren noch zu widerrufen, wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Widerrufsjoker“ oder „ewiges“ Widerrufsrecht bezeichnet. Eben dieser „Widerrufsjoker“, also die Möglichkeit ihren vor Jahren abgeschlossenen Darlehensvertrag noch heute zu widerrufen, verschafft Ihnen die Möglichkeit einer kostengünstigen Umschuldung ihres Altkredits. Anders als bei einer Kündigung eines Kreditvertrags, fällt bei einem Widerruf eines solchen Vertrags keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung ggü. dem Kreditinstitut an. Der Vertrag wird lediglich Stück für Stück rückabgewickelt. Deswegen können Kreditnehmer bei einer fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrung auf diese Art und Weise ihren zu hohen Zinsen abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen und dann einen neuen zu weitaus niedrigeren Zinsen abschließen. Dadurch können Sie bares Geld sparen!

Erteilte Widerrufsbelehrungen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben

Die von der Commerzbank erteilte Widerrufsbelehrung entspricht schon rein optisch nicht dem gesetzlich vorgegeben Muster, da die genutzten Überschriften ergänzt und zudem fehlerhaft sind. Des Weiteren führen sie in ihrer gewählten Formulierung dazu, dass der Verbraucher sie leicht missversteht. In Art. 247 § 6 EGBGB wird außerdem geregelt, dass gewisse Angaben deutlich hervorgehoben werden müssen. Deshalb sieht das Muster zum Beispiel eine Umrahmung des Informationstextes vor, die das Kreditinstitut schlichtweg ignoriert. Ein grober Fehler seitens der Bank ist zudem auch durch den Hinweis zu vorzeitigem Erlöschen des Widerrufsrechts entstanden. Denn die dem zugrunde liegende Regelung findet bei Verbraucherkreditverträgen, wie dem vorliegenden, überhaupt gar keine Anwendung. Doch damit nicht genug - der Bundesgerichtshof hat bereits mehrere Male festgestellt, dass die Formulierung „frühestens“ in Verbindung mit dem Fristbeginn den Verbraucher über den Beginn der Widerrufsfrist nicht richtig belehrt, weil sie nicht umfassend genug ist. Der vertragsabschließende Verbraucher wird damit als juristischer Laie über die genauen Voraussetzungen des Fristbeginns im Unklaren gelassen. Überdies wird im Absatz, der nach dem gesetzlichen Muster mit „Widerrufsfolgen“ überschrieben hätte sein müssen, dem Verbraucher verschwiegen, innerhalb welcher Fristen Rückgewähransprüche auszugleichen sind. Es ist jedoch gem. § 355 Abs. 2 BGB a.F. gesetzlich verpflichtend den Verbraucher über seine Recht und Pflichten vollumfänglich aufzuklären.

Gesetzesentwurf sieht Abschaffung des „Widerrufsjokers“ vor – schnelles Handeln ist geboten

Um den ihnen zustehende „Widerrufsjoker“ geltend zu machen, müssen Kunden der ING DiBA jetzt handeln. Ein im Januar von der schwarz-roten Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf ist seit dem 1. April 2016 in Kraft. Diese Neuerung hat dem gesetzlichen Widerrufsrecht nun eine absolute Frist auferlegt. All diejenigen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes fehlerhaft über den Widerruf belehrt wurden, können ihr damals „ewiges“ Widerrufsrecht noch bis zum 21. Juni 2016 durchsetzen. Durch diesen Gesetzesentwurf soll mehr Rechtssicherheit für Kreditinstitute geschaffen werden – jedoch zu Lasten der Verbraucher. Ein schnelles Handeln, um die finanziellen Vorteile des Widerrufsrechts auszunutzen, ist genauso unumgänglich wie die Hinzuziehung rechtlichen Beistands.

Widerrufsbelehrung anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • ING DiBA 2008 bis 2011
  • Sparkassenverlag 2002 bis 2008
  • Dresdner Bank 2004 bis 2007

Werdermann I von Rüden verhilft zur Durchsetzung des Widerrufsrechts – Erstbegutachtung kostenlos!

Obwohl einige Fehler in der Widerrufsbelehrung auch für juristische Laien offensichtlich erscheinen und die Problematik der fehlerhaften Belehrung und dem Widerrufsjoker bei Kreditinstituten bekannt ist, sollte in jedem Falle ein juristischer Rat eingeholt werden. Eine Begutachtung aller relevanten Einzelfallumstände ist unumgänglich, um eine genaue Erfolgsprognose des Widerrufs vornehmen zu können. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden agiert mit einem erfahrenen Team hochqualifizierter Anwälte bundesweit auf diesem Gebiet und hat bereits mehrfach Verbrauchern zur Umsetzung des Widerrufsrechts verholfen. Als Besonderheit wird Ihnen bei Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit angeboten.

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

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