Widerrufsjoker: Immobilienbesitzer und Darlehensnehmer aufgepasst!
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Fast jedem Darlehensnehmer und Immobilienbesitzer dürfte mittlerweile bekannt sein, dass man durch den Widerrufsjoker, also einen nachträglichen Widerruf alter Kreditverträge, erhebliche Summen sparen oder von der Bank zurückverlangen kann.
Bei der Geltendmachung Ihrer Rechte ist nun Eile geboten.
Der Bundestag hat aktuell beschlossen, dass das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung endgültig am 22.06.2016 um 0:00 Uhr erlischt. Für Betroffene läuft jetzt die Zeit.
Wollen Sie sich die Chance auf einen regelmäßig fünfstelligen Euro-Betrag sichern, sollten Sie Ihre Darlehensverträge von einem auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt der Rewisto Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner prüfen lassen. Der Aufwand für eine Erstberatung ist gering, die Erfolgsaussichten hoch. Bei noch laufenden Kreditverträgen können unter Umständen erhebliche Summen gespart und bei bereits zurückgeführten Kreditverträgen erhebliche Summen von der Bank zurückgefordert werden.
Nach Einschätzung von Verbraucherschützern kann sich ein Großteil der Verbraucher auch heute noch von Altverträgen lösen. Hierbei gilt erfahrungsgemäß: je älter der Kreditvertrag ist (mit Ausnahme derjenigen vor September 2002), desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Rückabwicklung durchsetzen können.
Die Vorteile eines nachträglichen Widerrufs können enorm sein und mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro einbringen. Im Endeffekt lohnt sich der Widerruf eines Altvertrages in dreifacher Hinsicht für Sie. Dies gilt sowohl bei noch laufenden, als auch bei bereits zurückgeführten Kreditverträgen.
Die Folgen eines nachträglichen Widerrufs stellen sich wie folgt dar:
- Die noch verbleibende Darlehensvaluta ist sofort ohne weitere Kosten und Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Sie können also durch eine Umschuldung von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren.
- Für die Vergangenheit schulden Sie nicht den mit Ihrer Bank vereinbarten, sondern den marktüblichen Zinssatz, der im Regelfall günstiger für Sie ist. Die Bank hat Ihnen folglich Zinszahlungen zu erstatten!
- Die Bank schuldet Ihnen des Weiteren für die Ihrerseits an die Bank erbrachten Ratenzahlungen eine Verzinsung für die Vergangenheit in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Die REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner bieten Ihnen eine umfassende juristische Prüfung Ihres Kreditvertrages sowie die Geltendmachung etwaiger Ansprüche, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – deutschlandweit.
Zur Durchsetzung Ihrer Interessen berät Sie gerne Rechtsanwalt Dr. Beger. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.
Ihr REWISTO Team
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