Widerrufsjoker - ING DiBa

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Kreditnehmer, die von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren wollen und sich von ihrem alten Kreditvertrag mit der ING DiBa lösen wollen, können in vielen Fällen von dem sogenannten Widerrufsjoker Gebrauch machen.

Voraussetzungen für einen Widerruf ohne Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung

Der Darlehensvertrag mit der ING DiBa kann unter den folgenden Voraussetzungen widerrufen werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird: 

  • Der Vertrag muss nach dem 01. November 2002 geschlossen worden sein, weil das Widerrufsrecht davor nicht gesetzlich normiert war,
  • er muss zwischen der ING DiBa und einem Verbraucher geschlossen worden sein, da nur diesem ein Widerrufsrecht kraft Gesetzes zusteht und
  • die Widerrufsbelehrung muss fehlerhaft sein.

Wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist, so wurde der Kreditnehmer zu keinem Zeitpunkt über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß aufgeklärt. Aus diesem Grund konnte die Widerrufsfrist nicht beginnen zu laufen, weshalb ein Widerruf auch noch Jahre nach dem Vertragsabschluss möglich ist. Sodann findet eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages statt. Die bei vorzeitiger Beendigung üblicherweise anfallende Vorfälligkeitsentschädigung (eine Art Vertragsstrafe), muss in einem solchen Fall nicht gezahlt werden.

Typische Fehler

Die ING DiBa hat – wie viele andere Banken auch – den gesetzlichen Mustertext der Widerrufsbelehrung personalisiert, um sich mehr rechtliche Sicherheit zu verschaffen. Häufig hat dies jedoch genau das Gegenteilige bewirkt: Es haben sich zum Teil gravierende Fehler in die Belehrungen eingeschlichen, sodass der Darlehensnehmer nicht mehr ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde.

Typischerweise kam es bei der ING DiBa zu fehlerhaften Formulierungen im Rahmen des Fristbeginns. Des Weiteren verwendet die ING DiBa häufig anstatt der Höflichkeitsform „Sie“ die erste Person („Ich/Wir“), was ebenfalls eine Abweichung der Musterbelehrung darstellt.

Kostenlose Vorprüfung

Obwohl sich die Fehler in den Widerrufsbelehrungen wiederholen, muss eine gesonderte Prüfung erfolgen, ob auch Ihre Belehrung Fehler enthält. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Vorprüfung an. Dafür müssen Sie uns Ihre Verträge zukommen lassen und den Mandantenfragebogen auf www.wvr-law.de ausfüllen. Selbstverständlich werden wir Ihre Daten vertraulich behandeln und uns bei Ihnen telefonisch melden, sobald die Prüfung erfolgt ist.


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