Widerrufsjoker ist weiterhin ein nützliches Werkzeug

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch wenn das „ewige“ Widerrufsrecht von Verbrauchern durch eine Gesetzesänderung seit dem 21. Juni 2016 enorm eingeschränkt worden ist, befinden sich weiterhin viele Verbraucher in der Lage, sich von ihren Altdarlehen noch viele Jahre nach deren Zustandekommen zu lösen. Notwendige Voraussetzung dafür ist der Gebrauch einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung seitens des in den jeweiligen Vertragsschluss involvierten Kreditinstituts. Bei der fehlerhaften Belehrung eines Verbrauchers fängt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nach aktueller Rechtslage nicht an zu laufen. Demnach kann der Verbraucher auch noch Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag widerrufen. Zudem muss sich der Vertragsschluss in einem nicht von der – Anfang des Jahres in Kraft getretenen – Gesetzesänderung erfassten Zeitpunkt befinden. Von der Gesetzesnovelle sind alle Altdarlehen, die zwischen Mitte 2010 und März 2016 aufgenommen wurden, nicht erfasst. Alle Kreditverträge, die zwischen 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen worden sind, sind am 21. Juni 2016 letztmalig ewig widerrufen worden. Alle Verbraucherdarlehensverträge, die ab dem März 2016 zustande gekommen sind, unterfallen nunmehr grundsätzlich einer absoluten Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.

Widerrufsjoker äußerst lukrativ für Verbraucher

Das „ewige“ Widerrufsrecht könnte für den widerrufenden Kunden sprichwörtlich zu einem „Widerrufsjoker“ werden. Denn wenn die Kreditnehmer die heute historisch niedrigen Zinsen zu ihrem Vorteil nutzen wollen, müssen diese ihren Vertrag in der Regel vorzeitig kündigen. Für solche Fälle wird jedoch regelmäßig in Darlehensverträgen die Zahlung einer sog. Vorfälligkeitsentschädigung durch den Darlehensnehmer an den Darlehensgeber fällig. Im Gegensatz zum Kündigungsfall wird diese Zahlung aber nicht fällig, wenn der Vertrag widerrufen und rückabgewickelt wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist normalerwiese so hoch, dass sich eine Umschuldung für den Verbraucher nicht lohnt. Denn die aufgrund des zuvor geschlossenen Vertrags entstehenden Verpflichtungen – somit auch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung – fallen durch die Ausübung des Widerrufs gänzlich weg. Auf diese Art und Weise können Verbraucher ganz einfach und effizient umschulden, und haben dabei die Möglichkeit, massiv Geld zu sparen.

Deutlichkeitsgebot wird seitens der Banken einfach ignoriert

Bei dem Deutlichkeitsgebot handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die von den Kreditinstituten bei Abschluss eines Darlehens einzuhalten ist. Verstoßen die Kreditinstitute gegen das sog. Deutlichkeitsgebot, so sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Nach diesem, sich aus § 355 Abs. 2 BGB a.F. ergebenden Gebot sind die Kreditinstitute von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, die Verbraucher eindeutig, unmissverständlich und präzise über ihr Widerrufsrecht zu belehren. In der Vergangenheit hat sich insbesondere herausgestellt, dass die Kreditinstitute die Verbraucher unter anderem nicht eindeutig über den Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist belehrt haben. Zudem wurden die Verbraucher oft nicht präzise und eindeutig über die durch den Widerruf entstehenden Pflichten der Kreditinstitute belehrt, weswegen es dem Verbraucher nicht möglich war, seine Liquidität im Fall eines Widerrufs hinreichend zu planen. Überdies wurden die Kreditnehmer durch unnötige Ergänzungen in der Widerrufsbelehrung von den Kreditinstituten unnötig verwirrt.

Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstberatung für sämtliche Kreditnehmer

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Verbrauchern, die einen Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen haben, auch nach dem 21.06.2016 als besonderen Service eine kostenlose Erstberatung, wenn diese über einen Widerruf ihres Darlehensvertrags nachdenken. Die auf den Bereich des Widerrufs spezialisierten Anwälte erarbeiten Ihnen einen passgenauen und auf den jeweiligen Fall abgestimmten Lösungsvorschlag.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung

  • Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  • Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  • Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  • Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  • Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten