Widerrufsjoker Leasing: OLG München verurteilt Sixt – Kunde erhält alle Raten zurück

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Das Oberlandesgericht München hat Sixt Leasing SE dazu verurteilt, einen Kilometer-Leasingvertrag mit einem Verbraucher rückabzuwickeln (OLG München, Urteil vom 18.06.2020, Az. 32 U 7119/19). Die Entscheidung basiert auf dem Widerruf des Leasingvertrages: Genügt eine Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Ansprüchen, kann eine Kreditvereinbarung zeitlich unbegrenzt, auch noch viele Jahre nach der Unterzeichnung, widerrufen werden. Besonders bemerkenswert am Urteil ist, dass der Kunde keinen Ersatz für die gefahrenen Kilometer leisten muss, das Auto also kostenlos genutzt hat.

So funktioniert der Widerrufsjoker beim Auto-Leasingvertrag

Formfehler in Autokredit- oder Leasingverträgen, insbesondere Fehler bei Angaben zur Berechnung Widerrufsfrist, können dazu führen, dass ein Verbraucher den Widerruf eines Darlehensvertrags noch lange nach Abschluss erklären kann. Mit dem Widerrufsjoker können Verbraucher noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen und ggf. den damit verbundenen Kauf vorzeitig rückabwickeln. Für einen erfolgreichen Widerruf kommt es neben der falschen oder fehlenden Widerrufsinformation auch darauf an, wann der Vertrag geschlossen wurde. Es gilt: Alle Verbraucher, die einen Darlehensvertrag ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen auf mögliche Fehler überprüfen zu lassen.

Besonders attraktiv ist der Widerrufsjoker für Kredit- oder Leasingverträge, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Kunden haben dann beste Chancen, dass nicht mal die gefahrenen Kilometer als sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen werden. Der Widerrufsjoker Leasing steht allen offen, die den Vertrag als privater Verbraucher abgeschlossen haben.

Widerrufsjoker Leasing: OLG München entscheidet verbraucherfreundlich

Im Fall zum Urteil schloss der Kläger im März 2017 einen privaten Leasingvertrag mit Sixt über einen BMW M140i ab. In der Folgezeit fuhr er mit dem Auto rund 40.000 Kilometer. Im Juli 2018 widerrief er den Leasingvertrag und forderte Sixt zur Rückabwicklung des Vertrages auf. Sixt weigerte sich.

Das Oberlandesgericht München gab dem Kläger in zweiter Instanz Recht und verurteilte Sixt zur Rückabwicklung des Vertrages: Der Kunde gibt das Auto zurück und bekommt sämtliche Leasing-Raten, zuzüglich Zinsen erstattet. Er muss sich nach der gesetzlichen Wertung auch nicht einen Ersatz des Wertverlustes oder der seit 2017 gefahrenen 40.000 Kilometer anrechnen lassen. Damit hat er das Auto kostenlos genutzt.

Widerrufsjoker Leasing & Autokredit: jetzt kostenfreie Prüfung anfordern

Verbraucher können, indem sie ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen, viele tausend Euro sparen oder erstattet bekommen. Dem aktuellen Urteil des OLG München zufolge können alle Sixt Leasingverträge aufgrund der entsprechenden Formfehler widerrufen werden. Aber auch viele andere Autobanken und Kreditinstitute haben Fehler bei der Formulierung der Verträge für Autokredite und der Leasingverträge gemacht. Betroffenen bieten wir eine schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles.

Foto(s): © adobe stock

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