Widerrufsjoker Tesla- Fahrzeuge

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein sehr einfacher Fehler bei der, in Tesla – Kaufverträgen erforderlichen Widerrufsbelehrung, kostet Tesla derzeit viel Geld.

Tesla verkauft seine Fahrzeuge nicht über eine Händlernetz oder über Niederlassungen, sondern überwiegend online oder per Telefon und muss deshalb in den Kaufverträgen den Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen. In der Widerrufsbelehrung muss  der Käufer erkennen können wo und wie er seinen Widerruf  ausüben kann und dazu muss der Verkäufer  den Name, die Anschrift, die  Telefonnummer und die  Emailadresse angeben unter der der Widerruf erfolgen kann. 

 Tesla vergessen die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung der Kaufverträgen anzugeben. 

Das gibt Tesla – Käufern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit das Fahrzeug zurückzugeben und den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten, ohne jeglichen Abzug für gefahrene Kilometer. (Urteil des LG Berlin vom 16.06.2023; Az. 38O111/23)

Wie und wann funktioniert das?

  1. Sie müssen das Fahrzeug als Privatmann (also Verbraucher) direkt von Tesla gekauft haben und nicht als Geschäftswagen.
  2. Der Kauf muss vor April 2023 liegen! Denn danach hat Tesla die Kaufverträge berichtigt.
  3. Sie müssen das Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate und 14 Tage erhalten haben!
  4.  Der Kaufvertrag muss eine Widerrufsbelehrung enthalten, in der die Telefonnummer fehlt.

Angesicht des sehr hohen Wertverlustes von gebrauchten Tesla Fahrzeugen kann es wirtschaftlich interessant sein von einem Fachanwalt prüfen zu lassen ob man faktisch seinen neuen Tesla 12 Monate und 14 Tage kostenlos fahren konnte und dann gegen volle Erstattung des Kaufpreises das Fahrzeug an Tesla zurückgeben kann.

Wir prüfen das gerne für Sie und setzen ihre Ansprüche durch.

Foto(s): iStock - 153386347

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Fachanwältin für Arbeitsrecht Pia A. Kappus

Beiträge zum Thema