Widerspruch und verlustloser Ausstieg aus HUK Coburg Lebensversicherung

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Widerspruchsrecht bei HUK Coburg Lebensversicherung vielfach noch Jahre später beständig

Die HUK Coburg Lebensversicherung muss – wie viele andere Lebensversicherungen auch – zahlreichen Kunden noch heute die Möglichkeit zum Widerspruch einräumen. Und das, obwohl die eigentliche Frist des Widerspruchsrechts schon Jahre verstrichen zu sein scheint. Bei vielen Versicherungsverträgen, die Verbraucher mit der HUK Coburg Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 geschlossen haben, setzte die Frist offenbar gar nicht ein. Zurückzuführen ist das auf das Nutzen fehlerhafter Vertragsdokumente, genauer gesagt Widerspruchsbelehrungen. Im besagten Zeitraum gab die HUK Coburg Lebensversicherung möglicherweise an etliche Versicherte fehler- beziehungsweise lückenhafte Belehrungen heraus. Deswegen können bundesweit zahlreiche Verbraucher noch heute ihrer Lebensversicherung (z.B. der HUK Coburg Lebensversicherung) widersprechen. Dieser rechtliche Vorteil kann in der heutigen Zeit die Rettung beachtlicher Beträge bedeuten.

Lebensversicherungen in der Krise – Ausstieg aus HUK Coburg Lebensversicherung?

Immer mehr Lebensversicherungen leiden unter einer finanziell angespannten Situation. Die niedrigen Zinsen auf dem internationalen Finanzmarkt strapazieren die Kassen der Finanzdienstleister. Bei vielen Versicherungen werden kaum noch Überschüsse erzielt, einige müssen sogar negative Bilanzen vorweisen. Es wird Kapital gehortet, auch die HUK Coburg Lebensversicherung muss gegebenenfalls hohe Rücklagen bilden.

Statt Kündigung: Vorteile des Widerspruchsrechts

Um aus der Lebensversicherung auszusteigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einerseits besteht das Kündigungsrecht. Der Versicherte kündigt seinen Vertrag und erhält von der Lebensversicherung den sogenannten Rückkaufswert zurück. Das ist ein Teil der real angesparten Summe, für den Kunden also mit Einbußen verbunden. Gleiches gilt für „Angebote zum vorzeitigen Auszahlen“ der Versicherungssumme. Diese Angebote machen Versicherungen ihren Kunden immer häufiger. 

Andererseits besteht in tausenden Fällen noch heute das Widerspruchsrecht. Der Widerspruch ist auch die einzig sinnvolle Option, denn in der Regel geht damit kein Verlust einher. Beim Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass der Verbraucher alle je gezahlten Prämien (Beiträge) in verzinster Form zurückerhält. Durch Widerspruch kann der Kunde also über sein gesamtes, real angespartes Kapital verfügen, dieses beispielsweise aus der finanziell bedrohten Versicherung abziehen und sicher und sinnvoll anlegen. 

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Mit dem Widerspruch sind also einige Vorteile verbunden, die angesichts der Situation der Lebensversicherungen nicht unterschätzt werden dürfen. Um noch heute zum Widerspruch berechtigt zu sein, bedarf es verschiedener Voraussetzungen. Grundlegend muss die Widerspruchsbelehrung, die die Versicherung herausgegeben hat, fehlerhaft sein. Wann das der Fall ist und was daraus folgt, muss von Fall zu Fall begutachtet werden. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Inhabern einer Lebensversicherung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere professionellen Anwälte untersuchen Ihre rechtliche Lage und geben Ihnen eine Einschätzung über Chancen und Risiken! 


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