Wie Chefs im Kündigungsschutzprozess tricksen – Tipps für Arbeitnehmer
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Nach der Kündigung beim Anwalt anrufen, Klagechancen prüfen, Kündigungsschutzklage einreichen: Wer dies rechtzeitig tut, hat meist gute Chancen, seinen Job zu retten oder eine hohe Abfindung zu bekommen. Zurücklehnen darf sich der Arbeitnehmer deshalb aber nicht. Denn der Chef könnte ihn nach der Kündigung immer noch austricksen. Wovor man sich nach einer Kündigung in Acht nehmen muss, und welche Konsequenzen drohen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:
Ziel solcher Tricksereien ist es, den Arbeitnehmer während der Klage zu einem gerichtlich vorwerfbaren Verhalten zu verleiten. Beispielsweise wenn ein Vorgesetzter seinem gekündigten Mitarbeiter bei der Abgabe seines Dienstwagens scheinbar aus heiterem Himmel einen neuen Dienstwagen anbietet.
Nimmt der Arbeitnehmer das Fahrzeug ohne anwaltlichen Rat und ohne etwas Schriftliches an, wäre das ein schwerer, für den Arbeitnehmer hochriskanter Fehler. Ein unethisch handelnder Arbeitgeber könnte nun behaupten, der Arbeitnehmer habe das Fahrzeug ohne Erlaubnis entwendet – und eine fristlose Kündigung in den Prozess einbringen, die die Chancen des Arbeitnehmers auf eine Abfindung zunichte machen könnte.
Ein weiteres Beispiel ist die Freistellung. Muss der Arbeitnehmer während des Prozesses weiterarbeiten, wird er nicht selten bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Auch hier muss der Arbeitnehmer mitunter damit rechnen, dass der Arbeitgeber ihm damit eine Falle stellt und im Prozess wahrheitswidrig behauptet, er habe seinen Arbeitsplatz unerlaubt verlassen, oder sei entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung nicht zur Arbeit erschienen. Auch hier könnte eine Kündigung nachfolgen, die dem Arbeitnehmer im Prozess gefährlich werden kann.
Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Seien Sie wachsam, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen etwas kurz vor oder nach der Kündigung anbietet, sei es ein Aufhebungsvertrag, die Freistellung oder auch nur die Autoschlüssel zu einem Dienstwagen. Bedenken Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nach der Kündigung oft nichts Gutes antun möchte; sein Ziel ist es, den eigenen Schaden möglichst gering zu halten. Vertrauen Sie deshalb auf Ihr Bauchgefühl und lehnen Sie Angebote, die nicht ins Bild passen, besser ab. Fragen Sie im Zweifel einen ausgewiesenen Kündigungsschutzexperten um Rat, wie Sie sich in einer gegebenen Situation am besten verhalten sollten. Lehnen Sie scheinbare Gefälligkeiten, wie das ohne schriftliche Vereinbarung überreichte Fahrzeug, grundsätzlich ab. Einen Aufhebungsvertrag, der meist eine deutlich zu niedrige Abfindung vorsieht, sollten Sie grundsätzlich nicht ohne vorherigen anwaltlichen Rat unterschreiben.
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